Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/59: Änderung der Vernehmlassungsverordnung · 13 Seiten

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Revision genutzt worden sei, um die Aufnahme eines neuen Artikels 15a RVOV vorzuschlagen.2

Die SAB und die AG Berggebiet machen darauf aufmerksam, dass seit der Verabschiedung des revidierten Vemehmlassungsgesetzes durch die eidgenössischen Räte auch der Bericht zur Evaluation von Art. 50 BV publiziert wurde. Dieser Bericht enthalte eine Reihe von Vorschlägen für Massnahmen, die auf einen besseren Einbezug der Berggebiete, Gemeinden und Städte in den Gesetzgebungsprozess abzielen. Dazu gehöre u.a. eine aktivere Nutzung des Vernehmlassungsverfahrens, um von den nationalen Dachverbänden der Berggebiete (SAB), Gemeinden (Schweizerischer Gemeindeverband) und Städte (Schweizerischer Städteverband) eine Einschätzung über die räumlichen Auswirkungen der Vorlagen einzuholen. Aus Sicht der SAB und AG Berggebiet bietet die vorliegende Revision der Vemehmlassungsverordnung eine Chance, die Empfehlungen aus der Evaluation von Art. 50 BV umzusetzen, ohne zu einem späteren Zeitpunkt nochmals eine Verordnungsrevision machen zu müssen.3

Der sgv – der alle Ausführungsbestimmungen in der Verordnung unterstützt – fordert, dass KMU-Verträglichkeitstests bereits bei der Ausarbeitung der Vemehmlassungsvorlagen vorgenommen werden und die daraus gewonnenen Erkenntnisse frühzeitig in die Gesetzgebungsprojekte einbezogen werden. Die Ergebnisse der Verträglichkeitstests sollen nach Meinung des sgv auch expliziter Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage sein, damit die Adressaten der Vernehmlassung bezüglich KMU-Verträglichkeit eine klare Ausgangslage haben und dementsprechend ihre Stellungnahme formulieren können.4 Auch scienceindustries erachtet eine systematische Abschätzung der mit einer Vorlage einhergehenden Kostenfolgen für Verwaltung/Behörden und Wirtschaft als essentiell. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollten nach Meinung von scienceindustries im erläuternden Bericht deshalb klar ersichtlich (z.B. auf der Frontseite) aufgeführt werden.

Das KMU-Forum stellt fest, der Verpflichtung, Regulierungsfolgenabschätzungen vor der Eröffnung der Vernehmlassung durchzuführen, werde häufig nicht nachgekommen und die Ausführungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen in den erläuternden Berichten und Botschaften seien oftmals unvollständig. Das KMU-Forum ist der Meinung, die Bundeskanzlei solle im Rahmen der Prüfung der Unterlagen gemäss Art. 4a E-VlV systematisch überprüfen, ob im Kapitel zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen des erläuternden Berichts Informationen zum Ergebnis der Regulierungsfolgenabschätzung vorliegen. Das KMU-Forum beantragt, dass der erläuternde Bericht zur Revision der VlV entsprechend ergänzt wird.

SAV und economiesuisse sind mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Vernehmlassungsverordnung grösstenteils einverstanden. Eine grundsätzliche Anpassung wird jedoch bei Art. 20 (Ergebnisbericht) beantragt.5

Der SBV ist mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden und begrüsst es insbesondere, dass bei einer Fristverkürzung verlängerte Mindestfristen während der Ferien- und Feiertage festgelegt würden.

Integration Handicap begrüsst es, dass potentielle Vernehmlassungsteilnehmer in den Begleitschreiben bei Vernehmlassungen und Anhörungen regelmässig darum ersucht werden, ihre Stellungnahmen, wenn möglich, elektronisch in Word- und pdf-Version einzureichen, um so weitgehend die Barrierefreiheit der eingereichten Dokumente zu gewährleisten. In-

2 Für die Vorschläge der KdK bzw. der Kantone zu bestimmten Artikeln oder zum erläuternden Bericht vgl. Ziff. 3.3 und 3.4.

3 Für die vorgeschlagenen Ergänzungen des Verordnungsentwurfs vgl. Ziff. 3.3 und 3.4.

4 Der sgv verweist zudem auf die von ihm angefügte Stellungnahme der Chambre vaudoise des arts et métiers mit ergänzenden Präzisierungen. Diese ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme des Centre Patronal (vgl. dazu Ziff. 3.3).

5 Vgl. Ziff. 3.3.