Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/61: Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution · 11 Seiten

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nicht. Gegebenenfalls holt fedpol, gestützt auf Artikel 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG21), externes Fachwissen ein.

Artikel 12 Bedingungen und Auflagen

Bedingungen und Auflagen sind einerseits Steuerungsinstrumente zur Sicherstellung, dass gesprochene Finanzhilfen gesuchskonform verwendet werden.

Sie können im Interesse einer Gesuchstellerin oder eines Gesuchstellers aber auch dazu dienen, Inhalte oder Modalitäten einer Massnahme, die so, wie sie im ursprünglichem Gesuch vorgesehen sind, den inhaltlichen oder formellen Anforderungen der vorliegenden Verordnung nicht entsprechen, doch noch in Einklang mit deren Vorgaben zu bringen. Zu denken ist beispielsweise an ein Projekt, das gemäss eingereichtem Gesuch in der Schweiz und im benachbarten Ausland durchgeführt werden soll. Mit diesem Inhalt wäre das Gesuch nicht vereinbar mit der Vorgabe von Artikel 1 (Durchführung in der Schweiz). Versehen mit der Auflage, dass die gesprochenen Gelder nur für die in der Schweiz vorgesehenen Aktivitäten verwendet werden dürfen, könnte ein eingereichtes Gesuch doch noch für eine Prüfung im Hinblick auf eine Bewilligung offenstehen.

Artikel 13 Offenlegung der Unterstützung seitens des Bundes

Es handelt sich hier um eine Anforderung, der Organisationen, die vom Bund mitfinanzierte Projekte durchführen, generell unterliegen. Es soll dadurch auch ein einheitlicher Auftritt des Bundes gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet werden.

5. Abschnitt: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht, Evaluation

Artikel 14 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Das SuG (siehe insbesondere dessen 3. Abschnitt) legt grosses Gewicht darauf, dass gesprochene Finanzhilfen, die im Einzelfall ja auch einen erheblichen Umfang annehmen können, wie vereinbart und in jeder Beziehung gesetzeskonform verwendet werden. Die Auskunfts- und Rechenschaftsplicht ist ein entscheidendes Instrument zur Umsetzung dieser Vorgabe.

Artikel 15 Evaluation

Richtet fedpol eine Finanzhilfe aus, so evaluiert es in jedem einzelnen Fall, ob die unterstützte Massnahme die angestrebte Wirkung auch tatsächlich erzielt hat, ob Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis zueinander standen, ob die Abwicklung des Projekts oder die Arbeitsweise der Organisation effizient war etc. (Absatz 1).

21 SR 172.010