Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/61: Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution · 13 Seiten

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3.9 Artikel 13

Antenna MayDay/primis hebt hervor, dass diese Regelung einer ublichen Praxis im Bereich von Projekten, die von externen Geldgebern finanziert werden, entsprache.

3.10 Artikel14

Sowohl der Kanton BS als auch Antenna MayDay/primis, Aspasie, Fll, Lysistrada und PRO KO RE weisen darauf hin, dass der Datenschutz immer zu berucksichtigen sei. Wichtig sei, um ein Datenmissbrauch auszuschliessen, dass die Datenerhebungen anonymisiert erfolgten.

3.11 Artikel15

Aspasie, Lysistrada, PRO KO RE und XENIA schlagen vor, den Wortlaut wie folgt zu formulieren: "Es kaAA muss externe Fachpersonen [... J.". In ihren Augen sei es unerlasslich, dass eine Evaluation aus professionellen Grunden immer seitens einer externen Fachperson vorgenommen werde. Die daraus anfallenden Kosten durften zudem nicht Bestandteil der gesprochenen Finanzhilfe sein, sondern mi..issten vom Bund zusatzlich finanziert werden.

3.12 Bemerkungen redaktioneller Natur

Mehrere Organisationen (Aspasie, Fll, Lysistrada, PRO KO RE und Xenia) und der Kanton FR empfehlen, den im Vorentwurf verwendeten Begriff der "Prostitution" bzw. der "Prostituierten" durch die Begriffe Sexarbeit bzw. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu ersetzen. Dies mit der Begrundung, dass Sexarbeit Arbeit sei und die verwendeten Begriffe stigmatisierend und diskriminierend seien.

Die KSSD, die Kantone SO und SG und die Stadt lurich heben hervor, dass im erlauternden Bericht (vgl. liff. 1.2) der Tatsache, dass nicht nur private Organisationen, sondern auch einzelne kommunale und kantonale Institutionen wichtige Beitrage zur Pravention von Prostituierten leisten, keine Rechnung getragen werde. Sie schlagen deshalb vor, nebst Beispielen privater Organisationen auch solcher des bffentlichen Rechts aufzunehmen.

Der Kanton FR weist darauf hin, dass die Begriffe "Gesuchsteller" und "beneficiaire" in der Verordnung nicht einheitlich verwendet werden.