Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/61: Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution · 13 Seiten

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3.4 Artikel 4

a) Kantone

• Der Kanton FR schlagt vor, die Kriterien, anhand der die in Abs. 3 erwahnten Prioritatenordnung erstellt wird, ausdrOcklich zu nennen. Die Festlegung der Prioritatenordnung ware so transparenter und nicht der WilikOr Oberlassen.

• In Bezug auf die Erlauterungen zum Kreditvolumen, das jahrlich fOr Finanzhilfen gestotzt auf vorliegende Verordnung eingesetzt werden soil, weist der Kanton LU darauf hin, dass die PraventionsbedOrfnisse in den Kantonen teilweise noch wenig in konkrete Massnahmen umgesetzt seien. Diesem Aufbaubedarf soli Rechnung getragen werden, indem das Kreditvolumen mit einem hbheren Betrag als demjenigen von CHF 400'000 ausgestattet wird, der im erlauternden Bericht als Vergleichsgrbsse herangezogen wird.

• Auch der Kanton SG schatzt die erwahne Summe von CHF 400'000 als zu niedrig ein in Anbetracht der vielen Ressourcen und hohen finanziellen Mitteln, die eine wirkungsvolle Praventionsarbeit benbtigt.

b) Organisation en

• Antenna MayDay/primis stellen fest, dass die Kriterien, wonach die Prioritatenordnung gemass Abs. 3 erstellt wird, nicht ausdrOcklich erwahnt werden. In ihren Augen sollten solche Projekte prioritar unterstotzt werden, die Massnahmen dort vorsehen, wo es noch keine solche oder nur wenige gibt.

3.5 Artikel 5

a) Kantone

• FOr den Kanton FR ist der unter lit. a des 2. Absatzes verwendete Begriff der "Multiplikationswirkung" nicht genOgend klar, weshalb er entweder mit einem verstandlicheren Begriff ersetzt oder im erlauternden Bericht naher erklart werden sollte. Auch regt er an, den 2. Absatz und lit. c des 3. Absatzes ersatzlos zu streichen, mit der BegrOndung, dass die Entwicklung wirkungsvoller Projekte nur mit einer langfristigen finanziellen Unterstotzung gefbrdert wOrde.

• Der Kanton LU erwartet ein pragmatisches Vorgehen in Bezug auf das Erfordernis einer Evaluation bei unterstotzten Massnahmen, damit vermieden werde, dass bei kleineren Projekten unverhaltnismassig viele Mittel in diesem Schritt gesteckt werden mOssten.