Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank · 15 Seiten

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3Die Schweiz tritt der AIIB unter dem Vorbehalt bei, dass diese in ihrer Vergabepolitik über die Einhaltung der ILO Kernarbeitsübereinkommen wacht und die Finanzierung von Kohle- und Atomkraftwerken ausschliesst.

4Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung regelmässig Bericht über die Einhaltung und Weiterentwicklung hoher Sozial-, Umwelt- und Gouvernanz-Standards durch die AIIB und schafft Transparenz über deren Vergabepolitik.

Bundesbeschluss über die Finanzierung des Beitritts zur Asiatischen Infrastruktur-In-

vestitionsbank

Art. 2bis (neu)

2bisaEine Kompensation über die Mittel, die beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im WBF und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im EDA für die Internationale Zusammenarbeit zur Verfügung stehen, ist ausgeschlossen.

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