Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank · 15 Seiten
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die Souveränität über die bilaterale Verwendung eines Teils ihrer Entwicklungshelfer unnötig an eine zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr unscharf ausgestaltete multilaterale Finanzinstitution abgeben.
Die SP hält fest, dass das Parlament die Mittel für die Internationale Zusammenarbeit auf der Grundlage des Entwicklungshilfegesetzes der Schweiz (SR 974.0) bewilligt habe. Dieses Gesetz sehe in Artikel 5 vor, dass die Schweiz „in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen“ unterstützt und namentlich die Entwicklung ländlicher Gebiete fördert, die Ernährungslage verbessert („insbesondere durch die landwirtschaftliche Produktion zur Selbstversorgung“) und das Handwerk und die örtliche Kleinindustrie voranbringt. Mit all dem habe die AIIB nichts zu tun. Der Bundesrat solle deshalb alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und zwar eine Finanzierung der ersten drei Tranchen Plafonderhöhend ohne Kompensation, wobei im Rahmen der USR III sichergestellt wird, dass diese Mittel über die Unternehmensbesteuerung bereitgestellt werden, die Heranziehung des BG über die Förderung des Exports bzw. eine allfällige Anpassung und Erhöhung des Rahmenkredits 2016-2019, und/oder die Finanzierung über die Schweizerische Nationalbank auf der Basis von Art. 10 des Nationalbankengesetzes.
2.3.4 Vorgehen
Von verschiedener Seite wird das verkürzte Vernehmlassungsverfahren kritisiert. Die SP hält fest, dass das Vernehmlassungsverfahren den Zweck verfolge, die Kantone, politischen Parteien und interessierten Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Bundes zu beteiligen und über die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz eines Vorhabens des Bundes Aufschluss zu geben. Dieser hohe Anspruch sei nicht einlösbar, wenn zur Redaktion der Stellungnahme eine Frist von nur drei Wochen angesetzt werde. Damit nehme man de facto das Ergebnis vorweg.
Die SP hält fest, dass, da die Umwelt- und Sozialstandards und die operationellen und finanziellen Politiken noch nicht vorliegen würden, das Schweizer Parlament in gänzlicher Unkenntnis über die Grundsätze der Umwelt- und Sozialstandards und der Ausschreibungspolitik dem Beitritt der Schweiz zur AIIB zustimmen. Aus Sicht von Solidar Suisse, kommt der Beitritt im jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da zurzeit seitens AIIB lediglich Absichtserklärungen, aber deutlich zu wenig verbindliche Eckdaten vorlägen. Die Schweiz täte gut daran, sich unter jene europäischen Staaten einzureihen, die einen Beitritt erwägen, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht realisieren wollen.
3 Abänderung der Bundesbeschlüsse
Die folgenden Anträge auf Änderung der Entwürfe der Bundesbeschlüsse wurden vorgelegt:
SGV:
Bundesbeschluss über die Finanzierung des Beitritts zur Asiatischen Infrastruktur-In-
vestitionsbank Art. 1 Abs. 5 (neu)
5Die in Absätzen 1-4 genannten Mittel werden ausschliesslich aus den für Entwicklungszusammenarbeit und -hilfe vorgesehenen Mitteln budgetneutral aufgebracht.
SP:
Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investiti-
onsbank Art. 1 Abs. 3 und 4 (neu)
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