Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/68: Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

und diese durch den Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu den BRICS-Staaten ersetzen, erliege nicht nur in ökonomischer Hinsicht einer Illusion, sondern setze die politischen Grundlagen unseres Landes überhaupt – die europäischen Grundwerte und das europäische Friedenswerk – aufs Spiel..

Eine Schweizer Mitwirkung an der AIIB lasse sich aussenpolitisch nur rechtfertigen, wenn sie nachweislich und glaubwürdig in den Dienst einer multilateralen Einbindung Chinas gestellt werde. Es brauche verbindliche normative und institutionelle Vorkehrungen, welche garantieren, dass die AIIB nicht einfach dazu dient, die sozial, ökologisch und menschenrechtlich blinde Investitionspolitik Chinas mitzutragen, sondern vielmehr einen wirksamen Hebel darstellt, um auch China endlich an die erreichten internationalen Standards heranzuführen und diese weiter zu entwickeln.

2.3.2 Vertretung und Einflussnahme

Eine Reihe von Vernehmlassungsteilnehmern betont die Bedeutung einer Teilnahme der Schweiz am Direktorium der Bank gerade mit Blick auf die Einhaltung der Grundsätze guter Geschäftsführung, der Etablierung und Durchsetzung von standardgemässen Sozial- und Umweltstandards.

Die SP ist der Auffassung, dass die Bestimmungen über die nicht-regionalen Mitglieder derart restriktiv formuliert seien, dass die Schweiz keine Chance habe, in den Entscheidgremien der Bank, namentlich dem Direktorium, mit einem eigenen Vertreter repräsentiert zu sein.

Der erläuternde Bericht verweise darauf, dass sich die Schweiz bereits glücklich schätzen müsse, wenn sie zumindest zeitweise mit einem stellvertretenden Direktor Einsitz nehmen könne. Eine interessante Möglichkeit ergäbe sich möglicherweise allein dann, wenn sich die europäischen Länder einigen könnten, eine Euro- und eine Nicht-Euro-Stimmrechtsgruppe zu bilden. Die Schweiz könnte dann in letzterer eine wichtige Rolle spielen und zusammen mit der Euro-Stimmrechtsgruppe für die Achtung hoher sozialer und ökologischer Standards sorgen.

2.3.3 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Für viele Vernehmlassungsteilnehmende, welche die Vorlage unterstützen, ist die Finanzierungsfrage kein Thema, das sie in ihrer Stellungnahme aufgegriffen haben

Der SGV kann einem Beitritt nur zustimmen, wenn die dafür vorgesehenen Gelder aus den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit stammen; er verlangt eine entsprechende Anpassung des Entwurfs des Bundesbeschlusses. Die Zielsetzung der AIIB sei entwicklungspolitischer Natur und demzufolge sei es logisch, wenn die Mittel für die Kapitalbeteiligung aus der Entwicklungszusammenarbeit kommen.

Der SBV ist der Auffassung, dass die Finanzierung über das Exportfördergesetz oder aus dem Budget der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen müsse und würde eine Finanzierung auf Kosten des Agrarbudgets auf keinen Fall akzeptieren.

SP, SGB und die entwicklungspolitischen Organisationen sind der Auffassung dass die Ausgestaltung der AIIB noch sehr unklar sei, und sich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen lasse, ob die Aktivitäten der Bank den Zielen und Standards der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit gerecht werden. Aufgrund dieses unsicheren entwicklungspolitischen Nutzens lehnen sie eine Finanzierung der ersten drei Tranchen aus dem APD-Budget ab – ausser die APD-Mittel würden entsprechend erhöht.

Aus Sicht der Alliance Sud sei der Schweizer AIIB-Kapitalanteil, in Anerkennung des überwiegend aussenwirtschaftlichen Interesses über das Exportförderungsgesetz zu finanzieren. Eine Kompensation bei der DEZA würde vor allem auf Kosten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gehen. Mit anderen Worten würden Gelder aus Schweizer Engagements, die nachweislich zur globalen Armutsbekämpfung beitragen, für AIIB-Projekte abgezogen, deren entwicklungspolitischer Nutzen höchst ungewiss ist. Nicht zuletzt würde die Schweiz zudem

853-00001 \ COO.2101.104.2.1263353 9/15