Vorlage

Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage

Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 25 _____________________________________________________________________________________

Schweiz dann von diesem militärisch erfasst wird. Die Weiterentwicklung der Armee steht im Einklang mit der Lageentwicklung in Europa. Insgesamt lässt sich sagen, dass eine direkte Bedrohung durch einen bewaffneten Angriff auf die Schweiz – ob im herkömmlichen Sinne oder in unkonventioneller Form – für die nächsten Jahre wenig wahrscheinlich ist. Es sind keine Staaten oder Gruppierungen erkennbar, die sowohl über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, die Schweiz mit militärischen Mitteln anzugreifen, als auch entsprechende Absichten hegen.

Mehr potenzielle Akteure für einen bewaffneten Angriff von ausserhalb Europas

Ein Angriff auf die Schweiz könnte allenfalls auch von ausserhalb Europas über grosse Distanz geführt werden. Neben dem Cyber-Bereich kommen dafür insbesondere ballistische Lenkwaffen oder Marschflugkörper in Frage. Derzeit sind nur wenige Staaten zu solchen Angriffen fähig, und bei diesen sind keine entsprechenden Absichten erkennbar oder zu erwarten. Die weltweite Verbreitung derartiger Waffensysteme wird aber fortschreiten. Bis 2025 muss von einer grösseren Zahl staatlicher Akteure ausgegangen werden, die Ziele in der Schweiz aus der Ferne angreifen könnten. Dabei ist die Schweiz kaum ein prioritäres Ziel, auch weil sie sich nicht militärisch in internationale bewaffnete Konflikte einmischt. Ein Angriff mit weitreichenden Waffen auf die Schweiz wird deshalb für die nächsten Jahre als nicht wahrscheinlich erachtet. Wegen der grossen Anzahl potenzieller Akteure und der nicht voraussehbaren Dynamik internationaler Krisen sind hier Aussagen aber mit grösseren Unsicherheiten behaftet als im Fall militärischer Grosskonflikte in Europa. Die Libyen-Krise 2008 bis 2010 hat gezeigt, wie ein Staat ohne lange Vorwarnung drastische Massnahmen gegenüber der Schweiz ergreifen kann. Falls ein derartiger Akteur über weitreichende Waffen verfügt, kann er die Schweiz auch mit militärischen Mitteln bedrohen und erpressen, wobei dafür neben herkömmlichen auch unkonventionelle Mittel eingesetzt werden können, wie Cyber-Angriffe auf kritische Infrastrukturen (z.B. Finanzsystem, Energieversorgung) oder die Erpressung mit wirtschaftlichen Mitteln (z.B. Manipulation von Waren- und Finanzströmen).

2.2.4 Kriminalität

Insgesamt ist die Zahl krimineller Handlungen in der Schweiz seit langem gleichbleibend. Stark zugenommen haben in den vergangenen Jahren aber insbesondere die Vermögensdelikte, begangen durch mobile, gut organisierte Gruppen aus Ost- und Südosteuropa sowie Personen aus dem Maghreb. Die hochprofessionellen Gruppen halten sich jeweils nur für kurze Zeit in der Schweiz auf, gehen arbeitsteilig vor, delinquieren in wechselnder Zusammensetzung und treten zunehmend gewaltbereit auf. Dieses Kriminalitätsaufkommen stellt die Existenz und das Funktionieren des Staates nicht in Frage; es beeinträchtigt aber nebst den schweren Gewaltdelikten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massgeblich und verursacht volkswirtschaftlichen Schaden. Eine Besserung ist in diesen Formen der Kriminalität derzeit nicht absehbar. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Täter häufig nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern ausser Landes sind, wenn ihnen die Delikte aufgrund der Spurenauswertung nachgewiesen werden können.

Auch das organisierte Verbrechen hat mit seinen Aktivitäten Einfluss auf die Sicherheit im Alltag. Es kann mit den durch kriminelle Aktivitäten im In- und Ausland generierten Geldern zudem den freien Wettbewerb und die Unabhängigkeit rechtsstaatlicher Institutionen sowie die Reputation des Schweizer Werk- und Finanzplatzes beeinträchtigen. Die Bekämpfung des organisierten Verbrechens in seinen zahlreichen Erscheinungsformen ist für die Strafverfolgungsbehörden wichtig, auch wenn das organisierte Verbrechen in der Schweiz bislang kein staatsgefährdendes Ausmass angenommen hat. Es gibt zurzeit keine Anzeichen, dass sich die diesbezügliche Bedrohungslage mittelfristig fundamental ändern wird.