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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 38 _____________________________________________________________________________________
Eine laufende Überarbeitung der Europäischen Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2003 soll eine Vision für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik liefern. In Bezug auf Friedensförderungseinsätze stehen eine stärkere Übernahme der Kosten durch die EU (statt durch die beteiligten Mitgliedstaaten) und eine Konzentration des Engagements auf die erweiterte EU-Nachbarschaft (Kaukasus, Zentralasien, Mittelmeerraum, Sahel-Zone, Horn von Afrika) zur Diskussion.
Möglichkeiten einer verstärkten Mitwirkung der Schweiz
Die EU ist für die Schweiz ein wichtiger Bezugsrahmen für die Sicherheitspolitik. Die Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden sich kurz- und mittelfristig kaum ändern.
Die Schweiz hat sich seit 2004 an mehreren zivilen und militärischen EU-Friedensförderungsoperationen beteiligt23. Sie hat daran ein zweifaches Interesse: Zum einen geht es darum, mit der Teilnahme von Militärpersonen, zivilen Experten und Polizisten an Einsätzen der EU Stabilität und Frieden zu stärken und damit auch die Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Europa und an seiner Peripherie. Zum andern demonstriert die Schweiz damit Solidarität mit den Anstrengungen eines ihrer wichtigsten Partner in der Friedensförderung.
Seit einiger Zeit steht die Frage im Raum, ob die Schweiz mit der EU ein Rahmenabkommen über ihre Beteiligung an Einsätzen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik anstreben soll. Seitens der EU besteht seit 2004 ein entsprechendes Verhandlungsmandat; der Bundesrat hat noch kein Mandat verabschiedet. Solange kein solches Rahmenabkommen besteht, muss für jede Beteiligung der Schweiz an einem zivilen oder militärischen Einsatz der EU ein separates Beteiligungsabkommen abgeschlossen werden. Ein Rahmenabkommen würde die grundsätzlichen Modalitäten der Teilnahme der Schweiz an solchen Einsätzen regeln und den administrativen Aufwand verringern; sein Inhalt wäre dabei weitgehend identisch mit jenem der Abkommen, welche die Schweiz bisher mit der EU für die Beteiligung an einzelnen Missionen abgeschlossen hat. Auch mit einem solchen Rahmenabkommen könnte die Schweiz wie bis anhin in jedem Fall autonom entscheiden, ob sie sich an einem konkreten Einsatz beteiligen möchte; eine Verpflichtung zur Teilnahme an einzelnen Missionen sähe ein Rahmenabkommen nicht vor. Der innerstaatliche Genehmigungsprozess zur Teilnahme an einzelnen EU-Missionen bliebe von einem solchen Rahmenabkommen unberührt.
Die Schweiz kann sich aufgrund einer seit 2012 geltenden, rechtlich nicht bindenden Vereinbarung an Projekten der Europäischen Verteidigungsagentur beteiligen. Das grösste Interesse und Potenzial dafür liegt in Projekten mit Bezug zur Luftfahrt und in der Forschung und Technologie generell.
23 Abgeschlossen: Polizeimission in Mazedonien (Proxima, beendet am 14.12.05), Beobachtermission in Aceh/Indonesien (AMM, beendet am 15.12.06), Militäroperation im Kongo (EUFOR RD Congo, beendet am 30.11.06, zwei unbewaffnete Militärärzte im August 2006), Polizeimission im Kongo (EUPOL RD Congo, beendet am 30.09.14, Schweizer Justizexpertin zwischen Februar und Dezember 2008), Polizeimission in Bosnien und Herzegowina (EUPM, beendet am 30.06.12, einzelne Experten zwischen 2003 und 2012), militärische Trainingsmission in Mali (EUTM Mali, seit April 2013, zivile Medienanalystin von Mai 2014-April 2015). Laufend: Militäroperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR Althea, seit November 2004, bewaffnetes Kontingent von
20 Personen sowie temporär bis zu sechs unbewaffnete Kleinwaffen-, Munitions- und Sprachexperten), Rechtsstaatlichkeitsmission im Kosovo (EULEX, seit 2008, aktuell 3 ExpertInnen). Angestrebt: Für folgende Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat die Schweiz erfolgreich (zivile) Kandidaturen eingereicht: Zivile Unterstützungsmission der inneren Sicherheitskräfte in Mali (EUCAP Sahel Mali, seit Januar 2014), zivile Beratermission zur Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine, seit Juli 2014); die Teilnahme der Schweiz an diesen Missionen bedingt den Abschluss separater Beteiligungsabkommen.