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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 41 _____________________________________________________________________________________
men Regelungen anschliessen würde auf der anderen Seite. Diese Regelungen basieren auf EU-Recht, das sich weiterentwickeln kann.
Die Schweiz hält die bestehenden Instrumente der Zusammenarbeit in Gerichts- und Strafsachen für zielführend; die Übernahme zusätzlicher Instrumente zur Anerkennung und direkten Anwendung ausländischer Gerichtsentscheide oder des europäischen Haftbefehls drängt sich gegenwärtig nicht auf. Dagegen hat die Schweiz ein Interesse, auch ausserhalb des Rahmens von Schengen im Bereich der Terrorismusbekämpfung mit der EU zusammenzuarbeiten. Im Gespräch ist beispielsweise wie erwähnt die Übermittlung von umfassenden Flugpassagierdaten der Fluggesellschaften an die EU-Staaten. Ob und in welchem Umfang sich die Schweiz an dieser Massnahme, die im Europäischen Parlament hängig ist, beteiligen wird, ist zurzeit allerdings noch offen. Demgegenüber strebt die Schweiz eine Teilnahme an der Zusammenarbeit von Prüm für den Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten an, die sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität entwickelt hat. Dies hat dazu geführt, dass Gesuche, die nicht via die Prümer Datenbanken erfolgen, gar nicht mehr oder nur mit erheblicher Verzögerung behandelt werden. Dies könnte eine schrittweise Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Polizei in der Schweiz zur Folge haben. Im Übrigen ist die Teilnahme an der Zusammenarbeit von Prüm eine Bedingung, damit Schweizer Strafverfolgungsbehörden Zugang zur Eurodac-Datenbank erhalten. Der Bundesrat hat Verhandlungsmandate für eine Schweizer Teilnahme an der Zusammenarbeit von Prüm und den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank im Frühjahr 2015 verabschiedet.
2.3.4 Europarat
Der Europarat, und insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, sind in ihrer Rolle als Garanten der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gestärkt worden. Mehrere Instrumente, die vom Europarat geschaffen wurden, tragen zum Frieden und zur Sicherheit Europas und auch der Schweiz bei. Dazu zählen die Konvention von Budapest gegen die Cyber-Kriminalität (welche die Schweiz 2011 ratifiziert hat) und die Konvention zur Verhütung von Terrorismus (welche die Schweiz 2012 unterzeichnet hat) sowie ihr Protokoll von 2015 zur Strafbarkeit von Reisen ins Ausland für terroristische Zwecke. Die Cyber-Kriminalität-Konvention ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Cyber-Kriminalität. Sie erleichtert die internationale Rechtshilfe, definiert Prozeduren, welche die schnelle Sicherstellung von Beweismaterial ermöglichen, und verpflichtet die Vertragsstaaten, ein Netzwerk von Ansprechpartnern rund um die Uhr zu betreiben.
Möglichkeiten einer verstärkten Mitwirkung der Schweiz
Weitere Konventionen, die vor kurzem erarbeitet wurden oder in Erarbeitung sind, sollen den Kampf gegen Schmuggel und das organisierte Verbrechen unterstützen. Dabei handelt es sich vor allem um die Konvention gegen Arzneimittelfälschungen und die Konvention gegen den Handel mit menschlichen Organen sowie den Vertrag über die Manipulation von Sportwettbewerben. Die Schweiz nimmt an der Erarbeitung dieser Konventionen teil, die sie zum gegebenen Zeitpunkt nach Massgabe der nationalen Interessen und im Hinblick auf eine wirksame Zusammenarbeit in Europa zu ratifizieren gedenkt.
2.3.5 Vereinte Nationen
Auf globaler Ebene sind die Vereinten Nationen (UNO) die wichtigste sicherheitspolitische Organisation; nur ihr Sicherheitsrat kann die Anwendung militärischer Gewalt legitimieren, die