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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 40 _____________________________________________________________________________________
zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft, wie z.B. Ausbildung oder Erstellung von Risikoanalysen). Wie nah ihre Aufgaben bei den anderen sicherheitsrelevanten Themenfeldern liegen, kommt gerade in den aktuellen Diskussionen um die Schleppertätigkeiten zum Ausdruck.
Die Terrorismusbekämpfung hat durch die Konflikte im Irak und in Syrien in der innereuropäischen Debatte an Bedeutung gewonnen. Im Vordergrund steht dabei das Phänomen der sogenannten foreign terrorist fighters, also potenziell rückkehrender dschihadistisch motivierter Kämpfer, bei denen es sich oft um Staatsbürger europäischer Länder handelt. Der Rat der Justiz- und Innenminister beschloss, die Kontrolle auch von europäischen Staatsbürgern an den Aussengrenzen zu verschärfen und falls notwendig eine Anpassung des Schengener Grenzkodex ins Auge zu fassen. Vorgesehen ist auch, bis Ende 2015 eine Verordnung über den Austausch von Flugpassagierdaten zu verabschieden. Es geht darum, die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Verpflichtung der Fluggesellschaften zu harmonisieren, Daten zur Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität an die zuständige Behörde zu übermitteln. Diese Pflicht geht über die Meldepflichten im Rahmen des bestehenden Instrumentariums hinaus.
Möglichkeiten einer verstärkten Mitwirkung der Schweiz
Die Entwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat das Sicherheitsumfeld der Schweiz tiefgreifend verändert. Wegen ihrer geografischen Lage und der Wichtigkeit des Austauschs mit den Mitgliedstaaten der EU ist die Schweiz direkt von den Auswirkungen der Vertiefung der Zusammenarbeit innerhalb der EU betroffen. Einerseits ist sie damit von Bedrohungen wie grenzüberschreitender Kriminalität oder Terrorismus betroffen, sobald diese den europäischen Kontinent berühren, anderseits kann sie von den Sicherheitsvorkehrungen ihrer Partner und der EU profitieren. Eine besondere Herausforderung für die Schweiz ist es, in einer Umgebung ihren Platz zu finden, in der die traditionellen Arten der Zusammenarbeit, und insbesondere die bilaterale Zusammenarbeit, zunehmend durch multilaterale Kooperation auf europäischer Ebene abgelöst werden, zu der die Schweiz als Nichtmitglied ohne ein entsprechendes Abkommen mit der EU keinen Zugang hat.
Im Bereich Schengen ist die Schweiz aufgrund ihres Assoziierungsabkommens mit der EU an allen Instrumenten dieser Zusammenarbeit beteiligt. Sie hat Zugang zur Datenbank SIS II und nimmt an der gemeinsamen Visapolitik teil, ebenso wie an den Anstrengungen zur Sicherung der Schengen-Aussengrenzen, insbesondere durch Beiträge an den Aussengrenzen-Fonds und die Beteiligung an Einsätzen der Grenzschutzagentur Frontex. Die Schweiz ist aber auch an der Weiterentwicklung von Schengen beteiligt. Hierzu gehört beispielsweise das Projekt „intelligente Grenzen“, mit dem die Einreise in den Schengen-Raum für regelmässig reisende Personen erleichtert werden soll, während gleichzeitig Ein- und Ausreisekontrollen durch eine Automatisierung effektiver gestaltet werden. Die der Schweiz im Rahmen von Schengen eingeräumten Mitspracherechte (decision shaping) ermöglichen es ihr, am Gesetzgebungsverfahren der EU teilzunehmen, wenn es um die Ausarbeitung künftiger Regelungen für den Schengen-Raum geht, wenn auch ohne formelles Stimmrecht.
Ausserhalb des Rahmens von Schengen hat die Schweiz Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Europol, Eurojust und CEPOL abgeschlossen, um die Kooperation im Kampf gegen schwere Kriminalität und Terrorismus im Bereich der Polizei und der Strafverfolgung zu verstärken.
Es gibt zusätzlich zur Schengen-Kooperation weitere Instrumente der Zusammenarbeit, die Nichtmitgliedern der EU offenstehen. Die Schweiz prüft von Fall zu Fall, ob eine Beteiligung zweckmässig wäre. Dabei geht es jeweils um eine Abwägung zwischen dem Nutzen dieser Instrumente für Polizei und Strafverfolgungsbehörden auf der einen, und den dadurch entstehenden Kosten und Verpflichtungen, welche die Schweiz einginge, wenn sie sich neuen gemeinsa-