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Vernehmlassung 2015/79: Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 91 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht 2016 (Entwurf) Seite 69 _____________________________________________________________________________________
− Die Armee ist ein geeignetes Instrument, wenn es um personalintensiven Schutz von Ein-
richtungen und Räumen geht, bei dem möglicherweise auch physische Gewalt angewandt werden muss. Bei der Festlegung der Grösse, der Organisation, der Ausrüstung und der finanziellen Alimentierung der Armee ist berücksichtigt, dass sie diese Aufgabe erfüllen muss, ob subsidiär oder originär.
− Die Frage, ob Armeeeinsätze subsidiär oder originär erfolgen, ist vor allem von staatspoliti-
schem und rechtlichem Interesse. Für die Armee ist sie insofern von Belang, als sie für den Fall eines originären Einsatzes in der Lage sein muss, grossangelegte Schutzaufgaben selber zu organisieren, was bei subsidiären Einsätzen nicht der Fall wäre, weil sie dafür bloss Personal und Material stellt, diese Einsätze aber nicht selber führt.
− Diese Auslegung des Begriffs Verteidigung und des bewaffneten Angriffs im vorliegenden
Kontext betrifft einzig und allein einen verfassungsrechtlichen Begriff der Schweizer Bundesverfassung und damit die innerstaatliche Frage, wer in einem Fall, der die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz massgeblich gefährdet, zuständig ist. Die völkerrechtliche Definition des Verteidigungsfalles gemäss UNO-Charta sowie des bewaffneten Konflikts bleiben vorbehalten.
Den Verteidigungsauftrag setzt die Armee grundsätzlich defensiv und innerhalb der eigenen Landesgrenzen um. Angesichts der immer dichteren Besiedelung und der zunehmenden Verstädterung würde der Kampf voraussichtlich an der Peripherie von urbanen Räumen und ihren Agglomerationen, das heisst in überbautem Gelände geführt werden müssen. Charakteristisch für militärische Einsätze in überbautem Gelände sind die oft unklare Abgrenzung zwischen den Konfliktparteien, namentlich die Durchmischung von militärischen Kräften und Zivilbevölkerung und eventuell irregulären Akteuren auf engem Raum, die anspruchsvolle Aufklärung und Nachrichtenbeschaffung, kurze Reaktionszeiten, begrenzte Manövrierräume, eingeschränkte Sichtverhältnisse und geringe Kampfentfernungen. Die Aktionen der Armee am Boden würden durch gemischte Kampfverbände geführt, die je nach Einsatz aus Panzern, Panzergrenadieren, Infanterie, Panzersappeuren und weiteren Spezialisten bestehen. Mechanisierte Verbände sind heute und soweit absehbar auch in Zukunft das am besten geeignete Mittel für solche Aktionen. Nur sie haben genügend Feuerkraft, vor allem aber Schutz und Beweglichkeit, um alle Bedrohungen in einem bewaffneten Konfliktes zu bewältigen. Gerade bei Einsätzen in überbautem Gelände benötigen mechanisierte Verbände allerdings häufig den Schutz durch die Infanterie, weil sich ein Gegner rasch und gedeckt bewegen, nahe an gepanzerte Fahrzeuge herankommen und aus Deckungen Waffen auf kurze Distanzen einsetzen kann (z.B. Panzerabwehrwaffen, Sprengfallen). Die bodengestützte indirekte Feuerunterstützung (Artillerie) wird nach wie vor zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs benötigt. Wenn es nicht möglich ist, gegnerisches Feuer auch auf grössere Distanzen zu erwidern und gegnerische Kräfte an ihrer Kampftätigkeit zu hindern, könnten die eigenen Truppen kaum mit Aussicht auf Erfolg eingesetzt werden. Allerdings steht im überbauten Gelände der Einsatz von präzisem Feuer auf einzelne Punktziele im Vordergrund; Flächenfeuer kommt nur noch infrage, wenn dadurch keine unverhältnismässigen Schäden an Menschen, Material und Infrastruktur im Umfeld des Zieles in Kauf genommen werden müssen.
Luftverteidigung ist bei der Abwehr eines bewaffneten Angriffs die zentrale Aufgabe der Luftwaffe. Ohne Schutz des Luftraums können militärische Aktionen am Boden und in der Luft höchstens in Ausnahmefällen erfolgreich durchgeführt werden. Die Luftwaffe muss fähig sein, sowohl angreifende Ziele in der Luft zu bekämpfen (defensive Luftverteidigung), als auch die gegnerische Luftwaffe in deren Raum anzugreifen (offensive Luftverteidigung). Neben Kampfflugzeugen werden für offensive Aktionen auch Spezialkräfte am Boden eingesetzt. Für die defensive Luftverteidigung werden Flugzeuge und Fliegerabwehrsysteme verwendet. Beide setzen möglichst weitreichende Lenkwaffen gegen gegnerische Luftfahrzeuge ein. Teile der Fliegerabwehrsysteme sollen auch anfliegende Marschflugkörper, Lenkwaffen und Drohnen