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Vernehmlassung 2015/8: Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und Totalrevision der Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (SAV) · 10 Seiten

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vorgenommen, alle emissionsrelevanten Teile überprüft und die notwendigen Wartungsarbeiten durchgeführt werden;

f. gewerbsmässiger Transport: Transport von Personen oder Gütern, bei dem

die Voraussetzungen der Gewerbsmässigkeit nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20092 und der dazugehörigen Ausführungsvorschriften sinngemäss erfüllt werden;

g. Motor: einbaufertiger Motor, bei dem alle Zubehörteile, die für den Betrieb

erforderlich sind oder die Emissionen beeinflussen können, angebaut und in Betrieb sind;

h. Motorfamilie: Einheit, in der verschiedene, konstruktiv übereinstimmende

Motoren eines Herstellers zusammengefasst sind;

i. Nenndrehzahl: Drehzahl, bei der der Motor die Nennleistung abgibt;

j. Nennleistung: Dauerleistung in Kilowatt (kW) bei Nenndrehzahl nach den

Normbedingungen des Deutschen Instituts für Normung e. V. DIN 6271 Teil 1 oder der International Organisation for Standardization ISO 3046, abgenommen auf dem Prüfstand am Ende der Kurbelwelle, an einem entsprechenden anderen Bauteil oder bei Aussenbordmotoren an der Propellerwelle; wenn die maximale Leistung mehr als 110 Prozent der Dauerleistung beträgt, gilt diese für die Abgas-Typenprüfung als Nennleistung;

k. Onboard-Diagnose (OBD): ein System für die Emissionsüberwachung nach

Artikel 3 Ziffer 9 der Verordnung (EG) Nr. 715/20073 in Verbindung mit Anhang XI der Verordnung (EG) Nr. 692/20084 oder nach gleichwertigen Vorschriften;

l. grösserer Umbau eines Motors: Umbau des Antriebsmotors von Vergnü-

gungsschiffen und Sportbooten, der möglicherweise dazu führt, dass der Motor die Emissionsgrenzwerte überschreitet, oder der die Motornennleistung um mehr als 15 % erhöht.

2 SR 745.1

3 Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 459/2012, ABl. L 142 vom 1.6.2012, S. 16.

4 Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, ABl. L 199 vom 28.7.2008, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 136/2014, ABl. L 43 vom 13.2.2014, S. 12.