Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/93: Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (Verfahrensnormen und Informationssysteme) · 47 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001
IDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquet
2.3législatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultation Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Informationssys-
tem für den Ausländer- und den Asylbereich
Das Projekt Adeyia hat zum Ziel, für den Rückkehrbereich (betrifft sowohl den Asyl- als auch den AuG-Bereich) eine IT-unterstützte Prozesssteuerung zu realisieren. Das Projekt eAsyl hat zum Ziel, als Unterstützung für die Abwicklung der Asylverfahren des SEM ein elektronisches Dossier inkl. Elemente der elektronischen Fallbearbeitung zur Verfügung zu stellen. Mitte 2014 konnte im Verfahrenszentrum Zürich (Testbetrieb) erfolgreich ein eDossier-System eingeführt werden, welches nun weiterentwickelt wird. Diese verschiedenen Projekte erfordern die Erfassung neuer digitaler Daten in ZEMIS und die Schaffung eines neuen Zugangs zu diesen Daten (vgl. Ziff. 1.2.15). Das BGIAA ist entsprechend anzupassen.
Art. 4 Abs. 1 Bst. e
Das Informationssystem ist mit einer zusätzlichen Kategorie von Personendaten aus dem Asylbereich zu ergänzen. Die heute im Rahmen von Asylverfahren erstellten Audiodaten (z. B. Sprachgutachten) sollen aus Effizienzgründen (schnelle Zugriffe, keine physischen Datenträger) künftig ebenfalls in ZEMIS für die Mitarbeitenden des SEM verfügbar sein.
Art. 7b Datenbearbeitung und Zugriff auf die biometrischen Daten im Asyl- und Ausländerbereich (neu)
Damit sämtliche betroffene Arbeitsprozesse in geeigneter Weise elektronisch unterstützt werden können, ist es nötig, dass gewisse biometrische Daten (Fotos und Fingerabdrücke) zwecks systembasierter Weiterverwendung in ZEMIS strukturiert abgelegt werden können. In folgenden Prozessen des Asyl- und Ausländerbereichs fällt ein Nutzen an:
- Bei der Bearbeitung der Dublin-Verfahren spielen biometrische Daten eine zentrale Rolle (Art. 7b Abs. 1 Bst. a E-BGIAA). So identifizieren die Dublin-Staaten Personen über Angaben aus den Datenbanken Eurodac/C-VIS oder über einen Abgleich der jeweiligen Fingerprints (10F-Fingerabdruckbogen) mit den nationalen Datenbanken. Dementsprechend übermitteln die Mitarbeitenden der zuständigen Abteilung im SEM den Dublin-Staaten bei sämtlichen Anfragen entweder das Ergebnis des Abgleichs mit Eurodac/C-VIS und/oder die jeweiligen Fingerabdruckbogen. Benötigen die Mitarbeitenden des SEM die Fingerprints, müssen sie diese zurzeit intern über eine Zwischenablage bestellen. Da die Bestellung und Lieferung der Fingerprints Zeit in Anspruch nimmt, würde die standardmässige Verfügbarkeit in einer Fachapplikation zur Beschleunigung der Fallbearbeitung beitragen. Dasselbe gilt für die Passfotos, welche zum Teil im Rahmen von Dublin-Verfahren und insbesondere für die Erstellung der Laissez-passer («Passierscheine») benötigt werden. Gegenwärtig müssen die Passfotos jeweils manuell eingescannt werden. Die heutige Situation ist insofern unbefriedigend, als die Passfotos in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) bereits heute digital erfasst, jedoch – ausgehend von der aktuellen rechtlichen Lage – nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden müssen.
- In einem Weg- oder Ausweisungsverfahren (betrifft sowohl den Asyl- als auch den Ausländerbereich) werden heute für die Papierbeschaffung Fotos und Fingerabdruckbogen verwendet. Dadurch ergibt sich eine Vereinfachung der Identifikation der jeweils betroffenen Personen, insbesondere jedoch wird die Ausstellung von Laissez-passer und/oder Rückübernahmegesuchen erleichtert. Bei diesen Tätigkeiten sind nebst den Mitarbeitenden des SEM (Art. 7b Abs. 1 Bst. a E-BGIAA) auch externe Stellen involviert wie die kantonalen Migrationsämter (Art. 7b Abs. 1 Bst. c E-BGIAA), die kantonalen Polizeien oder das Grenzwachtkorps (Art. 7b Abs. 2 Bst. b E-BGIAA). Die heutigen