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Vernehmlassung 2016/16: Revision der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten; Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen) · 7 Seiten
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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Vekehr mit Drittstaaten AS 2016
4Ergibt der Datenabgleich nach Absatz 2, dass die Einfuhrbedingungen für Brief- und Paketsendungen an Private nicht erfüllt sind, so wird die Zollanmeldung vom System «e-dec» zurückgewiesen.
Art. 82 Abs. 1 und 2
1Stellt die Zollstelle im Schiffsverkehr auf dem Rhein oder bei Flughäfen ohne zugelassene Grenzkontrollstelle grenztierärztlich kontrollpflichtige Sendungen fest, hält sie diese zurück und informiert die zuständige Behörde des Kantons, auf dessen Gebiet die Zollstelle liegt.
2Aufgehoben
Art. 101a Verknüpfung mit dem System «e-dec»
TRACES kann zum elektronischen Abgleich von Daten zu Einfuhrsendungen mit dem System «e-dec» verbunden werden.
Gliederungstitel nach Art. 102
4. Abschnitt: Informationssystem EDAV
Art. 102a Betrieb und Zweck
1Das BLV sorgt für den Betrieb des Informationssystems EDAV.
2Das Informationssystem EDAV dient dem BLV zur Bearbeitung der Daten, die es zur Durchführung von Bewilligungsverfahren im Rahmen der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten und zur Verwaltung dieser Bewilligungen benötigt.
Art. 102b Inhalt
1Das Informationssystem EDAV enthält folgende Daten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Tieren und Tierprodukten nach dieser Verordnung:
a. hängige Bewilligungsgesuche:
1. Angaben zum Importeur;
2. Angaben zu Herkunfts- und Bestimmungsbetrieb;
3. Angaben zu Transportmittel und Route;
4. Angaben zur Sendung;
5. Angaben zu Verwendungszweck, Aufbewahrung und Entsorgung;
6. Beilagen zu den Bewilligungsgesuchen.
b. erteilte Bewilligungen und abgelehnte Gesuche.
Art. 102c Datenbearbeitung
1Die Daten im Informationssystem EDAV werden vom BLV erfasst.