Vorlage
Vernehmlassung 2016/16: Revision der Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten; Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen) · 7 Seiten
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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Vekehr mit Drittstaaten AS 2016
2Die mit dem Vollzug der Bestimmungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BLV haben Zugriff auf die Daten. Sie dürfen diese Daten erfassen, einsehen und bearbeiten.
Art. 102d Datenschutz
Das BLV sorgt dafür, dass die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Für die dafür notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen erlässt es ein Betriebsreglement.
Art. 102e Rechte der betroffenen Personen
1Die Rechte der Personen, über die im Informationssystem EDAV Daten bearbeitet werden, insbesondere das Auskunfts-, das Berichtigungs- und das Löschungsrecht, richten sich nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 19925 über den Datenschutz.
2Will eine betroffene Person Rechte geltend machen, so muss sie sich über ihre Identität ausweisen und ein schriftliches Gesuch beim BLV einreichen.
Art. 102f Berichtigung von Daten
Das BLV sorgt für die Berichtigung unrichtiger Daten.
Art. 102g Informatiksicherheit
Die Massnahmen zur Gewährleistung der Informatiksicherheit richten sich nach der Bundesinformatikverordnung vom 9. Dezember 20116.
Art. 102h Archivierung und Löschung der Daten
1Die Archivierung der Daten richtet sich nach den Vorschriften des Archivierungsgesetzes vom 26. Juni 19987.
2Die Daten zu erteilten Bewilligungen werden 20 Jahre nach der letzten Bearbeitung, die Daten zu abgelehnten Gesuchen fünf Jahre nach der letzten Bearbeitung gelöscht.
Art. 102i Verknüpfung mit dem System «e-dec»
Das Informationssystem EDAV kann zum elektronischen Abgleich von Daten zu Einfuhrsendungen mit dem System «e-dec» verbunden werden.