Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/31: Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Preisfestsetzung von Arzneimitteln nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14. Dezember 2015 und Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall · 45 Seiten

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verschiedenen Darreichungsformen sowie generell undifferenzierte Preissenkungen zu Versorgungslücken, zum Monopol des Billigsten und zur Senkung der Qualität führten. In diesem Sinne schlägt pharmaSuisse vor, einen Mindestfabrikabgabepreis festzulegen.

Aus Sicht von pharmalog.ch gehen die vorgeschlagenen Massnahmen sehr weit und gefährden die Versorgungssicherheit. Dies sei auf längere Sicht kontraproduktiv und führe längerfristig aufgrund von fehlenden Einführungen und Marktrückzügen zu höheren Kosten.

curafutura; santésuisse, SGB, acsi, frc und SKS sowie die Partei SPS fordern eine jährliche Überprüfung zur Vermeidung weiterer Rekurse. Damit könne u.a. die Gleichstellung der Zulassungsinhaberinnen sichergestellt und verhindert werden, dass Währungsschwankungen zu ungerechtfertigten Preisen führen. Die Partei SPS und SGB fordern, dass im Jahr 2017 im Minimum zwei Drittel der Arzneimittel überprüft werden.

4.1.6 Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall

ASSGP, interpharma, scienceindustries, APA, FMH, curafutura, Helsana, santésuisse, die Partei FDP, economiesuisse und SGV erachten eine detaillierte Lieferung von Daten über jeden Einzelfall ohne konkrete Zielsetzung als unverhältnismässig. Sie schlagen die Entwicklung eines geeigneten Monitoring-Instruments vor (evtl. Register).

ASSGP, Galenica Santé, vips, curafutura, Helsana, santésuisse, OS KV, economiesuisse, ASRIMM, CFCH, KL CH, ProRaris, RDAF, SGP, SLEV, SMA, SVOI, GSASA, H+, oncosuisse, pharmaSuisse, SGMO, A. Kanziger, Bern und Ch. de Kalbermatten, Sion lehnen die Einführung eines Höchstpreises von 90 Prozent des SL-Preises bei der Vergütung von Arzneimitteln der SL im Einzelfall ab.

Der Kanton VD befürchtet, dass bei einer Vergütung von 90 Prozent die Versicherten die restlichen 10 Prozent zu bezahlen haben. Es müsse auch befürchtet werden, dass Versicherte deswegen auf die Behandlung verzichten müssten. Der Kanton VD verlangt, dass eine Vergütung von nur 90 Prozent im Interesse der Versicherten überprüft werde.

curafutura, Helsana, santésuisse, IG seltene Krankheiten, RDAF, SGP, SPO, die Partei FDP, interpharma, vips und APA beantragen die Einsetzung einer gemeinsamen Schlichtungsstelle der Zulassungsinhaberinnen und Versicherer zur Klärung bei einer Nicht-Einigung zwischen Zulassungsinhaberin und Versicherer.

Helsana lehnt den vorliegenden Verordnungsentwurf betreffend der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall vollständig ab.

Auch die Partei FDP lehnt das vorgeschlagene Modell zur Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall insgesamt ab (inkl. Art. 28 KVV). Die Vertragspartner (Versicherer und Pharmaindustrie) sollten wie anhin eine Lösung anstreben, welche die Versorgung der Patienten sicherstelle. Als nächste Stufe, zusätzlich zum bisherigen Verfahren soll sich, im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen über einen adäquaten Arzneimittelpreis, ein Schiedsgericht der Sache annehmen. Sollten für eine solche Lösung gesetzliche Änderungen notwendig sein, so soll der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

ASSGP, interpharma, scienceindustries und santésuisse lehnen die Anpassungen zur Vergütung im Einzelfall in der vorgeschlagenen Form ebenfalls ab. Die Anpassungen drohten die bereits gut funktionierende Praxis zu Lasten der Patienten zu verschlechtern anstatt zu verbessern. Die vorgeschlagene Regelung lasse offen, was geschehen soll, wenn sich Versicherer und Zulassungsinhaberin im Einzelfall nicht einigen können. Ebenso gelte es zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bzw. geschaffen werden müssten, um im Fall von Uneinigkeiten eine rasche und patientenfreundliche Lösung zu ermöglichen. santésuisse fordert zudem eine verhältnismässige Regelung der Einzelfallbeurteilungen mit Einbindung der Zulassungsinhaberinnen.