Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

Ansicht, dass der Anteil der Energieimporte beim Inlandziel berücksichtigen werden sollte (insbesondere Import Kohlestrom).

6.3 CO2-Abgabe auf Brennstoffe und Abgabebefreiung für emissionsintensive Unterneh-

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Alle Teilnehmenden sind mit der Weiterführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe mehr oder weniger einverstanden. Rund 57 % der Teilnehmenden wünschen eine Festlegung des Maximalsatzes auf mindestens 240 Franken. Fast sämtliche Teilnehmenden stehen der Ausnahmeregelung zur Abgabebefreiung für emissionsintensive Unternehmen, die nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen, positiv gegenüber. Etwa 90 % der Teilnehmenden lehnen das vorgschlagene Befreiungskriterium, das auf dem Verhältnis der CO2-Abgabelast des Unternehmens zum massgebenden Lohn der Arbeitnehmenden basiert, ab. Bezüglich der vorgeschlagenen Variantenwahl lässt sich eine klare Tendenz zum Harmonisierungsmodell feststellen, jedoch wird gerade bei den Vertretern der Wirtschaft oft damit argumentiert, dass beide Modelle Vor- und Nachteile hätten und eine Kombination, ähnlich wie wir es in der heutigen Gesetzesperiode haben, die bessere Lösung wäre.19

6.3.1 Weiterführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe

In seinem Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes schlägt der Bundesrat vor, die CO2-Abgabe auf Brennstoffe weiterzuführen und den Maximalsatz der CO2-Abgabe auf 240 Franken festzulegen (im Vergleich zu 120 Franken im heutigen Gesetz). Zwar sind alle Teilnehmenden mit wenigen Ausnahmen (z. B. SVP) mit der Beibehaltung der CO2-Abgabe einverstanden, doch der Maximalsatz ist umstritten. Rund 43 %20 der Teilnehmenden wünschen, dass der bisherige Satz von 120 Franken beibehalten wird, während 41 % die Erhöhung auf 240 Franken akzeptieren. 16 % der Teilnehmenden wünschen sich gar einen Maximalsatz von über 240 Franken oder dass gar kein Maximalsatz festgelegt werde. Folglich sprechen sich 57 % der Teilnehmenden für eine Festlegung des Maximalsatzes auf mindestens 240 Franken aus.

Von den Kantonen und den Gemeinden spricht sich die grosse Mehrheit der Teilnehmenden (ausser VD, GE, SH und die Stadt Solothurn) für eine Anhebung des Maximalsatzes der Abgabe auf 240 Franken aus. Mehrere Teilnehmende sind der Ansicht, dass eine solche Erhöhung eine sparsame Energienutzung fördere und die Umstellung auf CO2-ärmere Energiequellen begünstige (z. B. AG, AR, BE, BS, GL, GR, Stadt Lausanne, TI, UR). Die Kantone SO, TG und BE halten die CO2-Abgabe auf Brennstoffe für eine wirksame Massnahme. Drei andere Kantone (AR, AI und GR) finden es positiv, dass Unternehmen und Haushalte mit geringem Energieverbrauch belohnt werden. Der Kanton AG erinnert daran, dass die CO2-Abgabe ein sehr gutes Instrument ist, um die externen Kosten im Zusammenhang mit den CO2-Emissionen zu berücksichtigen. Die Kantone VD, GE und SH schlagen vor, die Erhöhung der Abgabe schrittweise zu planen. Der Kanton GE fügt an, dass die Unternehmen die entsprechenden Kosten vorwegnehmen können, wenn die Erhöhung der Abgabe vorhersehbar ist. Der Kanton SH sieht eine langfristige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dank der Abgabe, findet jedoch, dass der Maximalsatz entweder verdoppelt oder aber abgeschafft werden müsse. Entgegen allen anderen Teilnehmenden weist die Stadt Solothurn den Vorschlag zurück, da sie findet, dass auch auf Treibstoffe eine Abgabe erhoben werden müsse. Der Kanton BE und die Stadt Zürich sprechen sich ebenfalls für eine CO2-

19 Für die von Bundesrat angestrebte Vereinfachung des Abgabebefreiungssystems wurden in der Vernehmlassung zwei unterschiedliche Varianten zur Diskussion gestellt: Entflechtung oder Harmonisierung. Bei der Variante Entflechtung wird die CO2-Abgabebefreiung vom kantonalen Grossverbrauchermodell und von der Rückerstattung Netzzuschlag (RNZ) abgekoppelt. Die Unternehmen verpflichten sich zu einem top-down vorgegebenen Begrenzungsziel in Tonnen CO2eq. Bei der Variante Harmonisierung umfasst die Verminderungsverpflichtung ein unternehmensspezifisch hergeleitetes, relatives Ziel (Treibhausgasintensität) in Prozent. Das Ziel wird für jedes Unternehmen gestützt auf seine individuelle Potenzialanalyse und auf das Sektorziel für die Industrie individuell hergeleitet und basierend auf den erwarteten Treibhausgasemissionen, die mit der geplanten Produktionsentwicklung korrelieren, festgelegt. Die Potenzialanalyse kann dabei gleichzeitig auch für die Zielvereinbarungen der Energiegesetzgebung (RNZ, kantonales Grossverbrauchermodell) verwendet werden.

20 Diese Prozentzahlen beziehen sich nur auf die Teilnehmenden, die ihre Meinung zur Festlegung des Maximalsatzes der CO2- Abgabe auf Brennstoffe explizit kundgetan haben. Daher umfassen diese Ergebnisse 185 Teilnehmende, da sich die restlichen 71 Teilnehmenden nicht klar genug geäussert haben, um daraus eine eindeutige Position abzuleiten. 27/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015