Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015
für Anlagen, die mit Gas arbeiten (WKK-Anlagen, Biogas, mit Gas betriebene Wärmepumpen usw.) und die Emissionsverminderungen zulassen (z. B. SFPI, IBAarau AG, BB Energie AG).
6.5 Massnahmen im Verkehrsbereich
Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Emissionsverminderung im Verkehrsbereich werden von den Teilnehmenden breit anerkannt, doch viele Teilnehmende bedauern, dass nicht genügend Reduktionsleistung vom Verkehr eingefordert würde. Viele verlangen insbesondere die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe, während andere ein Mobility-Pricing-System einführen wollen. Im Rahmen der Vorlage befürworten mehr als 74 Teilnehmende die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, während 29 Teilnehmende sie ablehnen, was einem Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel entspricht. Die Zustimmung für die Emissionsvorschriften von Fahrzeugen ist noch deutlicher: 119 Teilnehmende sind dafür, 13 eher dagegen.
6.5.1 Weiterführung der Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe
In seinem Revisionsentwurf zum CO2-Gesetz schlägt der Bundesrat vor, die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe beizubehalten. Ausserdem soll der Kompensationssatz in der Schweiz zwischen 10 bis 20 % und im Ausland zwischen 40 bis 60 % festgelegt werden. Allgemein steht die Mehrheit der Teilnehmenden23 der Weiterführung der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure (mehr oder weniger) positiv gegenüber. 74 Teilnehmende äussern sich explizit zugunsten des Vorschlags, während nur 29 dagegen sind. Von den nur teilweise einverstandenen Teilnehmenden wünscht sich die Mehrheit eine punkto Emissionsverminderungen ambitioniertere Vorlage. 63 Teilnehmende verlangen darüber hinaus die Einführung anderer wirksamerer Massnahmen im Verkehrsbereich. Beim Kompensationssatz im Inland für die Treibstoffimporteure befürwortet eine Mehrheit der Teilnehmenden (66 Stimmen) eine Erhöhung, während 49 Teilnehmende den Kompensationssatz in der Schweiz senken oder die Kompensationssätze für In- und Ausland flexibilisieren wollen. Ausserdem sprechen sich 36 Teilnehmende für den vorgeschlagenen Kompensationssatz in der Schweiz zwischen 10 bis 20 % aus. Die Anhebung der Höhe der Ersatzleistung, die pro nicht kompensierte Tonne CO2 fällig wird, auf 320 Franken wird von 51 Teilnehmenden begrüsst, während 31 Teilnehmende dagegen sind.
Von den Kantonen und den Gemeinden lehnt kein Teilnehmer die Beibehaltung der Kompensationspflicht ab, ausser die Stadt Solothurn, die statt einer Kompensationspflicht eine direkte Emissionsreduktion im Strassenverkehr bevorzugen würde. Dass für den Verkehrsbereich nicht genügend Massnahmen vorgeschlagen würden, bemängeln fünf weitere Teilnehmende (AG, BS, ZG, BE, Stadt Zürich). Der Kanton ZG wünschte sich insbesondere, dass weitere Massnahmen (zusätzliche Anreize, Mobility Pricing usw.) getroffen würden, falls die Emissionsverminderungsziele nicht erreicht werden. Der Kanton AG findet, dass alle Sektoren gleichbehandelt werden müssten, was in der Vorlage nicht der Fall sei. Der Kanton BS würde mehr auf die Förderung der Elektromobilität setzen. Acht Kantone verlangen die Erhöhung des Kompensationssatzes in der Schweiz (AG, BL, AR, AI, GR, ZH, JU, VD). Der Kanton JU schlägt eine Festlegung dieses Satzes auf mindestens 30 % vor, während Kantone VD und AG ihn auf mindestens 60 % anheben wollen. Der Kanton NE hingegen würde den Gesamtkompensationssatz auf maximal 20 % statt 80 % festlegen, den Inlandsatz auf 10 % (statt auf mindestens 10 %). In weiteren Kommentaren äussern sich sechs Kantone dahingehend, dass die Kompensationen seitens der Importeure fossiler Treibstoffe in anderen Sektoren als dem Verkehrsbereich in den Bilanzen dieser Bereiche zu berücksichtigen seien (AG, FR, AR, AI, GR, BL). Weiter wünschen die Kantone NE, LU und VD, dass die gesetzlich verankerten Emissionsverminderungsmassnahmen im Gebäudebereich nicht als Kompensationsmassnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes gewertet würden.
In der Gruppe der Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbände befürworten die BPUK, die EnDK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone die Weiterführung der Kompensationspflicht
23 Auch hier werden nur die Teilnehmenden einbezogen, die ihre Meinung zur Festlegung des Maximalsatzes der CO -Abgabe 2 auf Brennstoffe explizit kundgetan haben. Daher umfassen diese Ergebnisse 148 Teilnehmende, da sich die restlichen
108 Teilnehmenden nicht klar genug geäussert haben, um daraus eine eindeutige Position abzuleiten. 45/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015