Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

für Treibstoffimporteure. Der Schweizerische Städteverband ist damit teilweise einverstanden, vertritt aber die Ansicht, dass ein Instrument, das die Emissionen direkt im Strassenverkehr vermindern würde, noch besser sei (z. B. Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe).

Die Mehrheit der politischen Parteien spricht sich teilweise für die Beibehaltung der Kompensationspflicht aus (SP, Grüne, BDP, GLP, CVP). SP, BDP, GLP und Grüne erachten allerdings weitere Massnahmen zur Emissionsverminderung im Verkehrsbereich als notwendig. Laut SP, Grünen und Jungen Grünen darf der Gesamtkompensationssatz nicht unter 80 % (statt 50 %) liegen. Nur die CVP befürwortet den Vorschlag ohne Einwände. CSPO und SVP sind eher dagegen. Die CSPO ist nur einverstanden, falls die Treibstoffbesteuerung gleichbleibt, während die SVP eine Kompensationspflicht in jeder Form ablehnt. Vier politische Parteien fordern einen Kompensationssatz in der Schweiz von mindestens 20 % (Grüne, GLP, SP, Junge Grüne). Die FDP lehnt hingegen die Festlegung eines minimalen Kompensationssatzes im Inland ab.

Bei den Wirtschaftsakteuren sprechen sich vier Teilnehmende ohne Einwände für den Vorschlag aus (swisscleantech, öbu, Travail.Suisse, Schweizer Bauernverband). Die meisten wollen sogar noch weiter gehen. Swisscleantech, öbu und Travail.Suisse verlangen eine Erhöhung des minimalen Gesamtkompensationssatzes für importierte fossile Treibstoffe. Öbu und swisscleantech würden diesen Gesamtkompensationssatz zwischen 50 und 80 % ansetzen. Travail.Suisse findet, dass der Kompensationssatz mindestens 80 % betragen müsse. Centre Patronal und economiesuisse weisen hingegen die Idee, einen minimalen Kompensationssatz festzulegen, zurück. Centre Patronal geht davon aus, dass jede direkte oder indirekte Verteuerung der Treibstoffe über die vorgesehene Erhöhung um 4 Rappen pro Liter zugunsten des NAF24 einen Tanktourismus in die andere Richtung auslösen würde. Den Kompensationssatz in der Schweiz möchten vier Teilnehmende erhöhen (swisscleantech, öbu, Travail.Suisse, Schweizer Bauernverband). Laut dem Schweizer Bauernverband sollte dieser mindestens 20 % betragen, laut öbu und swisscleantech mindestens 50 %. Economiesuisse, Centre Patronal und Swissmem sprechen sich gegen eine Festlegung von Kompensationssätze im In- und Ausland aus. Vier Teilnehmende fügen an, dass die Sektoren nicht gleichbehandelt würden und dass eine Abgabe auf Treibstoffe sinnvoll sei (swisscleantech, öbu, Travail.Suisse, Swissmem). Öbu versteht jedoch, dass eine solche Massnahme in Anbetracht der politischen Lage nur schwer durchkommen würde.

Von den Akteuren der Energiewirtschaft steht eine Mehrheit der Teilnehmenden der Weiterführung der Kompensationspflicht positiv gegenüber (z. B. Schweizerischer Fachverband für Wärmekraftkopplung, FWS, Ökostrom Schweiz, SIG, Swissolar, VFS). Groupe E und regioGrid erachten sie als wirksame Massnahme. InfraWatt findet, dass die Kompensationen, insbesondere durch die Finanzierung von KliK oder des Gebäudeprogramms, Emissionsverminderungen ermöglichen. IWB betont, dass die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure ohne weitere Massnahmen im Verkehrsbereich ein notwendiges Instrument bleibe. Die Akteure, die die Weiterführung der Kompensationspflicht teilweise oder vollständig ablehnen, sind alle der Meinung, dass für den Verkehrsbereich zu wenige Emissionsverminderungsmassnahmen vorgeschlagen worden seien (z. B. AEE, Energie 360° AG, Energie Thun AG, VSG). Sieben dieser Teilnehmenden finden, dass alle Treib- und Brennstoffe besteuert werden müssten (z. B. DSV, EWL, Biomasse Suisse). DSV und Energie 360° AG halten explizit fest, dass sie den Vorschlag ablehnen, da sie davon ausgehen, dass durch die Weiterführung der Kompensationspflicht Treib- und Brennstoffe weiterhin ungleich behandelt würden. Den Kompensationssatz in der Schweiz möchten neun Teilnehmende erhöhen (z. B. InfraWatt, SIG, Biomasse Suisse). Der VFS ist etwa der Ansicht, dass dieser Satz mindestens 20 % betragen müsse, während Ökostrom Schweiz ihn auf 20 bis 30 % festlegen würde. AEE und Swissolar halten einen Kompensationssatz im Inland von mindestens 50 % für angemessen. Die EV und IGEB würden hingegen den minimalen Inlandkompensationssatz streichen. In weiteren Stellungnahmen vertreten VSG, EWL und Energie Thun AG die Ansicht, dass die Kompensationspflicht nach den Anreizmassnahmen eine zweitrangige Option bleiben sollte. In weiteren Kommentaren äussern sich fünf Teilnehmende dahingehend, dass nachhaltige oder klimaneutrale

24 NAF steht für «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds». 46/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015