Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

Treibstoffe von dieser Massnahme nicht betroffen sein dürften (Swisspower AG, Energie Wasser Bern, VSG, EWL, Energie Thun AG).

Die Akteure aus dem Verkehrsbereich sind mehrheitlich für die Kompensationspflicht (VCS, CESAR, Pro Velo Schweiz, AGVS, SIAA, FRS, Fussverkehr Schweiz). VCS, CESAR, Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz finden, dass der Gesamtkompensationssatz nicht weniger als 80 % betragen dürfe. Diese vier Verbände sind weiter der Meinung, dass es noch wichtiger wäre, ein Instrument zur direkten Verminderung der Emissionen aus dem Strassenverkehr zu haben (z. B. eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe). TCS, SBS und auto-schweiz sprechen sich gegen den Kompensationsmechanismus für Treibstoffimporteure aus. Der TCS geht davon aus, dass diese Massnahme eine Preiserhöhung für Treibstoffe von 20 Rappen bewirken würde, was negative Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft hätte. TCS und auto-schweiz halten die Ersatzleistung von 320 Franken für extrem hoch und meinen, er solle weiterhin 160 Franken betragen. VCS, CESAR, Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz würden den minimalen Kompensationssatz in der Schweiz erhöhen; er dürfe nicht unter 20 % liegen. TCS, FRS und auto-schweiz vertreten die Ansicht, dass die Treibstoffimporteure frei wählen können sollten, ob sie die Kompensationen im Inland oder im Ausland durchführen. Des Weiteren begrüssen VCS, CESAR, Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz die Transparenz gegenüber den Konsumenten, während autoschweiz und AGVS die Informationspflicht über die für die Kompensation aufgewendeten Kosten wegen des hohen administrativen Aufwands ablehnen.

Von den Umweltschutzorganisationen stehen die meisten Teilnehmenden dem Vorschlag eher positiv gegenüber, erachten aber Massnahmen, die direkt auf eine Emissionsverminderung im Strassenverkehr abzielen, als sinnvoller (Klima-Allianz Schweiz, BirdLife Schweiz, Climat Genève, Grands-parents pour le climat, Greenpeace Schweiz, PUSCH, Pro Natura, Alpen-Initiative, WWF Schweiz). Diese neun Verbände fordern, dass alle Emissionen zu kompensieren seien und dass der Kompensationssatz keinesfalls unter 80 % liegen dürfe. Der Inlandkompensationssatz müsse mindestens 20 % betragen. Ausserdem begrüssen sie die Transparenz gegenüber den Konsumenten, was für sie entscheidend sei. Die Umweltschutzorganisationen sprechen sich allerdings dagegen aus, dass der Bundesrat geringere importierte Treibstoffmengen von der Kompensationspflicht ausnehmen könne. Sie finden zudem, dass die Treibstoffe im Luftverkehr ebenfalls einzubeziehen seien. Nur die Organisation KlimaSeniorinnen Schweiz verwirft den Vorschlag und hält fest, dass das vorgeschlagene Instrument gefährlich sei, da es einen sehr grossen Teil der Emissionen nicht berücksichtige: die Emissionen des Strassenverkehrs. Sie verlangt daher die Festlegung einer Abgabe auf ausnahmslos alle CO2-Emissionsquellen.

In der Gruppe der sonstigen Organisationen und Verbände spricht sich eine deutliche Mehrheit von 27 Teilnehmenden für den Grundsatz der Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe aus (z. B. cemsuisse, ETHL, Holzbau Schweiz, KliK, Ökozentrum, SIA). Die FRC findet, dass diese Massnahme weiterzuverfolgen sei, weil die Treibstoffe nicht besteuert werden können, um die Haushalte nicht zu sehr zu belasten. Mehrere Teilnehmende würden noch weiter gehen und vertreten die Ansicht, dass der maximale Kompensationssatz von 80 % aufgehoben werden müsse (z. B. IG DHS, Alliance Sud, myclimate, suissetec). Die Akademien der Wissenschaften Schweiz, Prométerre oder die CNCI sprechen sich gegen die Beibehaltung der Kompensationspflicht aus. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz denken, dass es für Treibstoffimporteure immer schwieriger werde, sinnvolle Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet eine Anhebung des Inlandkompensationssatzes (z. B. Fastenopfer, Lignum, suissetec, Swiss Beef, Swiss Textiles). Elf Teilnehmende meinen insbesondere, dass der minimale Inlandkompensationssatz nicht unter 20 % betragen dürfe (z. B. Wald Schweiz, myclimate, Holzbau Schweiz, Alliance Sud). Holzindustrie Schweiz und Holzenergie Schweiz sprechen sich gegen den Vorschlag aus, sofern der minimale Inlandkompensationssatz nicht mindestens 50 % betrage. KliK ist anderer Meinung und hält einen Inlandkompensationssatz von maximal 10 % für optimal. Fünf Teilnehmende sprechen sich allerdings gegen die Festlegung von Kompensationssätzen aus (Fromarte, VSZ, Akademien der Wissenschaften Schweiz, CCIG, FER). 15 Teilnehmende sind der Ansicht, dass im Verkehrsbereich mehr Massnahmen zu treffen seien (z. B. Alliance Sud, KliK, myclimate, suissetec, SVGW, Stiftung Trigon). Gemäss den UFS und den Akademien der Wissenschaften Schweiz müssten alle Brenn- und Treibstoffe besteuert werden. Fünf Teilnehmende sind allerdings der Ansicht, dass die Treibstoffpreise nicht angehoben werden dürfen

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