Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

sich auf einen Durchschnitt der Flotte der Importeure stütze. Er betont zudem, dass die Zuführung der Ersatzleistungen zum NAF der Klimapolitik widerspreche. Die Stadt Zürich würde eine periodische Verschärfung der Vorschriften begrüssen. Der Kanton UR, die Stadt Solothurn und die Stadt Zürich sprechen sich für eine vermehrte Förderung innovativer Fahrzeuge und Treibstoffe aus, während der Kanton GE dazu aufruft, den öffentlichen Verkehr und die Elektromobilität stärker zu fördern.

Die Konferenzen, Kommissionen und Gemeindeverbände befürworten alle den Inhalt des Vorschlages grösstenteils. Der Schweizerische Städteverband fordert jedoch klarere Sanktionen.

Von den politischen Parteien sind fünf den Vorschriften gegenüber positiv eingestellt, auch wenn alle Bedenken zu gewissen Punkten haben (SP, Grüne, Junge Grüne, BDP, FDP). Fünf Parteien sind der Ansicht, dass die Schweiz den Vorschriften der EU ohne Änderungen folgen solle (FDP, SP, Grüne, Junge Grüne, BDP). SP, Grüne und Junge Grüne begrüssen die Senkung des Zielwerts für Neufahrzeuge von 130 auf durchschnittlich 95 g CO2/km. Diese drei Parteien schlagen vor, die Regeln mit der Zeit noch zu verschärfen (z. B. 60 g CO2/km im Jahr 2023 und 20 g CO2/km im Jahr 2030). Sie sind der Meinung, dass der Bund Gültigkeit und Konformität der Verbrauchstest selbst überprüfen sollte. Die Beibehaltung der «Supercredits» wird kritisch gesehen, da auch ein Elektrofahrzeug nicht ohne CO2- Emissionen betrieben werden könne. Daher sei die europäische Regelung ihrer Ansicht nach zu übernehmen. SP, Grüne und Junge Grüne wünschen zudem, dass für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen spezifische Vorschriften formuliert würden. Die GLP befürwortet die Idee und findet, dass die Harmonisierung eine gute Sache sei. Allerdings hält sie flankierende Massnahmen, die direkt auf die Senkung des Treibstoffverbrauchs abzielen, ebenfalls für notwendig. Die FDP will den rechtlichen und den regulatorischen Rahmen so gestalten, dass die Betreiber, Importeure und Hersteller von Fahrzeugen, die mit synthetischen, CO2-neutralen Treibstoffen betankt werden, reduzierte CO2-Emissionswerte im Rahmen der Flottenemissionsregelung angerechnet erhalten (Motion Böhni 14.383725). Die GLP fügt an, dass die biogenen Treibstoffe, die von Steuererleichterungen profitieren, die Nachhaltigkeitsstandards erfüllen müssen. Die CVP weist auf das Risiko eines «Swiss Finish» hin, d. h. auf die Festlegung von Vorschriften, die strenger sind als in den Nachbarländern. Die SVP spricht sich gegen den Vorschlag aus und betont, dass diese Vorschriften die Schweiz und ihre Bevölkerung gegenüber der EU benachteiligen würden.

Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft unterstützen Swissmem und der SGB die Vorlage in der vorliegenden Form, während Travail.Suisse meint, dass die Vorschriften mit der Zeit verschärft werden müssten (z. B. 60 g CO2/km im Jahr 2023 und 20 g CO2/km im Jahr 2030). Travail.Suisse wünscht sich zudem, dass ein mögliches Verbot von Verbrennungsmotoren bis 2030 geprüft werde. Etwas anders äussert sich der Schweizer Bauernverband und erinnert daran, dass Bauernfamilien stark auf leistungsstarke Fahrzeuge angewiesen seien und dass deren Nutzung auch in Zukunft möglich sein müsse. Swissmem, economiesuisse und der Schweizer Bauernverband sind sich einig, dass die Schweizer Vorschriften an diejenigen der EU angepasst werden sollten. Allerdings erachten Centre Patronal, economiesuisse, öbu und swisscleantech die Vorlage als zu ambitiös. Für diese vier Verbände ist die vorgeschlagene Regelung bis 2021 nicht umsetzbar, weil sich der Schweizer Fuhrpark stark von demjenigen der EU unterscheide. Centre Patronal schlägt vor, eher eine schrittweise Anpassung (75 % im Jahr 2020, 100 % im Jahr 2025) vorzunehmen. Öbu würde mittelfristig eine Senkung der Emissionswerte von 20 auf 40 g CO2/km in Erwägung ziehen. Swisscleantech schlägt hingegen eine Senkung der Emissionswerte auf 45 g CO2/km bis 2030 vor. Economiesuisse findet, dass Lieferwagen und Sattelschlepper wegen spezifischer Rahmenbedingungen (Gebirge, hohes Einkommen usw.) in der Schweiz von der Vorlage ausgenommen werden müssten. Der Verband spricht sich zudem für einen Abbau der regulatorischen Hürden bei den biogenen Treibstoffen aus. Der SGV meint, dass der Bonus für die Elektromobilität sowie die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe weitergeführt werden müssen. Er ist der Ansicht, dass die Anteile an biogenen Treibstoffen an den Emissionen

25 Link zum Text der Motion Böhni 14.3837: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143837 49/75 233.11-00703/00034/00003/Q321-0015