Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

(SAB, WBB, Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung, Prométerre, FRC). Die FRC betont, dass der Treibstoffsektor heikel sei, da Menschen in Randregionen, die mobil sein müssen, nicht die gleichen Möglichkeiten hätten wie andere. KliK weist darauf hin, dass durch die Nutzung von biogenen Treibstoffen rund die Hälfte des Potenzials von Kompensationsmassnahmen in der Schweiz ausgeschöpft werden könne. Sollte mit dem Auslaufen der Steuererleichterung von biogenen Treibstoffen der Biotreibstoffmarkt zusammenbrechen, müsste der Inlandkompensationssatz auf 5 % gesenkt werden.

In der Gruppe der Unternehmen und der privaten Personen spricht sich eine knappe Mehrheit von 18 Teilnehmenden für die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure aus (z. B. Flughafen Genf, Business Campaigning GmbH, Paul Scherrer Institut). Fünf dieser Teilnehmenden wünschen sich zudem eine Anhebung des minimalen Gesamtkompensationssatzes (Business Campaigning GmbH, Coop, Bell AG, Migros, Emmi Schweiz AG). 14 Teilnehmende lehnen die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure jedoch ab (z. B. Energie Seeland AG, Gaznat SA). SFPI, Energie Zürichsee Linth AG und Wynagas AG lehnen diese Massnahme wegen der Ungleichbehandlung von Treib- und Brennstoffen ab. Die ETHZ geht davon aus, dass es für die Importeure immer schwieriger werde, sinnvolle Kompensationen zu finden. Die Verhinderung von Doppelzählungen sei ausserdem mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. 14 Teilnehmende fordern auch einen höheren minimalen Inlandkompensationssatz (z. B. Schweizer Bauernverband, Business Campaigning GmbH, KFN). Mehrere Teilnehmende sind der Ansicht, dass im Inland durchgeführte Kompensationen eine Entwicklung von Knowhow und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz erlauben würden und auch eine gewisse Qualität der Kompensationsmassnahmen gewährleisteten (z. B. Swiss Krono AG, Hergiswiler Glas AG, Flumroc AG). Laut der Fenaco Genossenschaft müssten sämtliche Kompensationen im Inland erbracht werden. Coop, Bell AG und Migros halten ein Inland-Ausland-Verhältnis der Kompensationssätze von 60:40 für richtig. Zwölf Teilnehmende wollen dieses Verhältnis allerdings flexibler gestalten (z. B. AG Ziegelwerke Muri, AGZ Ziegeleien AG, ETHZ, General Electric GmbH). 19 Organisationen verlangen, dass im Verkehrsbereich mehr Massnahmen umgesetzt würden (z. B. Business Campaigning GmbH, ETHZ, IB Langenthal AG, Werke am Zürichsee AG, Ziegelwerke Roggwil AG). Treib- und Brennstoffe müssten gemäss mehreren Teilnehmenden gleichbehandelt werden (z. B. IBAarau AG, SWL Energie AG, ZZ Wancor AG). In weiteren Bemerkungen äussern sich Metall Service Menziken, Swiss Krono AG und Flumroc AG dahingehend, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge von der Kompensationspflicht auszunehmen seien. Sechs Teilnehmende finden, dass die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe beibehalten werden müssten (Bell AG, Migros, Energie Seeland AG, Energie Thun AG, EWL, Coop).

6.5.2 Weiterführung der CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge

Eine deutliche Mehrheit von 119 Teilnehmenden spricht sich explizit für die Weiterführung der CO2- Emissionsvorschriften für Fahrzeuge aus. Kein Kanton, keine Konferenz, keine Umweltorganisation und fast keine politische Partei spricht sich gegen diesen Vorschlag aus. 35 Teilnehmende wollen die Zielwerte mit der Zeit weiter verschärfen.

Von den Kantonen und den Gemeinden lehnt kein Teilnehmer den Vorschlag ab. Elf sprechen sich vollumfänglich dafür aus (AG, BS, FR, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, die Städte Lausanne und Zürich). Die Kantone SO, SH und TI finden, dass die Vorschriften der EU ohne Änderung zu übernehmen seien. 14 Teilnehmende haben allerdings Vorbehalte (AI, AR, BE, BL, GE, GL, GR, JU, SG, VD, ZG, ZH, Stadt Solothurn, Stadt Zürich). Sechs Teilnehmende wünschen sich wirksamere Massnahmen für die Emissionsverminderung im Verkehrsbereich (BL, AR, AI, GR, GE, Stadt Solothurn). Vier Kantone sind der Ansicht, dass bei einer Nichterfüllung der Reduktionsziele die Möglichkeit, fossile Treibstoffe zu besteuern, ins Auge gefasst werden müsste (BL, AR, AI, GR). Sie heben ausserdem hervor, dass die Abweichungen zwischen den Emissionswerten auf dem Prüfstand und denen unter Alltagsbedingungen problematisch seien. Der Kanton GE findet, dass die Schweiz nicht nur die Vorschriften der EU übernehmen, sondern auch innovative freiwillige Massnahmen treffen sollte. Ähnlich bezweifelt der Kanton VD, ob die blosse Angleichung an die europäischen Vorschriften in der Schweiz viel Wirkung zeigen würde, zumal die meisten Fahrzeuge in der Schweiz von europäischen Herstellern stammen, die bereits den europäischen Vorschriften unterstehen. Die Stadt Solothurn würde die Einführung einer CO2-Abgabe für Treibstoffe begrüssen. Der Kanton GE wünschte sich individuelle Vorschriften pro Fahrzeug und keine, die

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