Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

neuer Flotten berücksichtigt und angerechnet werden müssen. Öbu meint auch, dass der Markt der biogenen Treibstoffe weiterentwickelt werden soll.

Von den Akteuren der Energiewirtschaft äussert sich eine Mehrheit der Teilnehmenden positiv zum Vorschlag (z. B. Schweizerischer Fachverband für Wärmekraftkopplung, IGEB, InfraWatt, IWB, Swisspower AG, VFS). Groupe E und regioGrid halten ihn für eine wirksame Massnahme. Swisspower AG, SES und Biofuels Schweiz empfehlen zudem, den Vorschriften der EU ohne Anpassung zu folgen. Regio Energie Solothurn, Energie 360° AG und IWB würden hingegen die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe begrüssen. VSG, EWL und Energie Thun AG schlagen vor, die Einführung von Massnahmen für schwere Fahrzeuge zu prüfen. Diese drei Teilnehmenden betonen, dass der Dieselskandal gezeigt habe, dass die Ausrichtung der Emissionsgrenzwerte an reale Fahrbedingungen zentral sei. Ähnlich wollen SES, AEE und Swissolar noch weiter gehen und den Grenzwert für Neufahrzeuge bis 2030 auf 20 g CO2/km senken. Der SVG und Biomasse Suisse erachten die Vorlage als zu ambitioniert. Sie betonen, dass die gesteckten Ziele für die Schweiz schwieriger zu erreichen seien als für die EU, da diese die grössere Konzentration von grossvolumigeren Motoren im Westen der EU mit der geringeren Dichte derselben Kategorie im Osten kompensieren könne. In weiteren Bemerkungen halten Regio Energie Solothurn und der DSV fest, dass alternative und innovative Fahrzeuge und Treibstoffe gefördert werden müssten. Die AEE weist auf die Problematik hin, dass die bestehende 3,5-t-Grenze einen Einsatz von elektrisch betriebenen Lieferfahrzeugen wegen der höheren Last der elektrischen Komponenten (v. a. Batterie) häufig erschwere. Sie schlägt daher vor, diese Grenze für elektrische Fahrzeuge anzuheben. Die EV findet, dass die biogenen Treibstoffe weiterhin von der Mineralölsteuer befreit werden müssen, da dies Emissionsverminderungen bewirke. Fünf Teilnehmende sind ebenfalls der Ansicht, dass die Mineralölsteuererleichterungen für biogene Treibstoffe beibehalten werden müssen (Biofuels Schweiz, Biomasse Suisse, DSV, Energie 360° AG, VSG). InfraWatt empfiehlt hingegen, dass nur biogene Treibstoffe, die ökologischen und sozialen Standards genügen, von der Steuer befreit werden sollen. Ähnlich vertreten der VFS und InfraWatt die Meinung, dass für die biogenen Treibstoffe (z. B. «Power-to-Fuel») neue Anreizregelungen erforderlich seien.

Die Mehrheit der Organisationen des privaten und öffentlichen Verkehrs ist der Ansicht, dass die Schweiz die Vorschriften der EU übernehmen solle (Pro Velo Schweiz, VCS, CESAR, Fussverkehr Schweiz, auto-schweiz, FRS, AGVS). FRS, AGVS, TCS und auto-schweiz sprechen sich jedoch gegen die Vorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper aus. Der AGVS findet, dass die Schweiz diese Vorschriften wegen der Topografie des Landes, der Länge der Transportwege und der fiskalischen Rahmenbedingungen nicht einhalten könne. Der TCS spricht sich zwar für die Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge aus, erwartet aber, dass die Regeln für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper die Unternehmen dazu verleiten könnte, Lastwagen anstelle der kleinen Lieferfahrzeuge einzusetzen. Der AGVS teilt diese Ansicht. Er weist darauf hin, dass die Schweiz im Vergleich zur EU mehr Probleme haben könnte, die vorgegebenen Werte zu erreichen, da die EU eine Kompensation anhand der geringeren Dichte an verbrauchsintensiven Fahrzeugen in Osteuropa vornehmen könne. Pro Velo Schweiz, VCS, Fussverkehr Schweiz und CESAR begrüssen die Senkung des Zielwerts von durchschnittlich 130 auf 95 g CO2/km für Neufahrzeuge, wünscht sich aber mit der Zeit eine Verschärfung dieser Vorschriften (z. B. 60 g CO2/km im Jahr 2023 und 20 g CO2/km im Jahr 2030). Diese vier Verbände sind ebenfalls der Ansicht, dass auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen spezifische Vorschriften formuliert werden müssten. Sie schlagen weiter vor, dass der Bund Gültigkeit und Konformität der Verbrauchstests selbst überprüfen soll. Pro Velo Schweiz, VCS, Fussverkehr Schweiz und CESAR sehen die Beibehaltung der «Supercredits» kritisch, da auch ein Elektrofahrzeug nicht ohne CO2-Emissionen betrieben werden könne. FRS, AGVS und auto-schweiz unterstützen die Möglichkeit zum «Phasing-in» und zu den «Super-Credits». Die FRS fordert ausserdem den Einbezug von biogenen Treibstoffen in die Emissionsverminderungen.

Bei den Umweltschutzorganisationen befürworten alle Teilnehmenden, die Stellung bezogen haben, den Vorschlag (z. B. Klima-Allianz Schweiz, PUSCH, BirdLife Schweiz, Climat Genève, Greenpeace Schweiz). Sie begrüssen die Senkung des Zielwerts von durchschnittlich 130 auf 95 g CO2/km für Neufahrzeuge. Die Schweiz solle die Vorschriften der EU übernehmen, allerdings könnten die Vorschriften der Vorlage mit der Zeit noch verschärft werden (z. B. 60 g CO2/km im Jahr 2023 und 20 g CO2/km im

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