Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 75 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: Q321-0015

Jahr 2030). Die Umweltschutzorganisationen möchten zudem, dass auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen spezifische Vorschriften formuliert werden. Fast alle Teilnehmenden schlagen vor, dass der Bund Gültigkeit und Konformität der Verbrauchstests selbst überprüfen soll. Die meisten Teilnehmenden kritisieren die Beibehaltung der «Supercredits», da auch ein Elektrofahrzeug nicht ohne CO2-Emissionen betrieben werden könne.

Von den sonstigen Organisationen und Verbänden äussert sich eine deutliche Mehrheit von 36 Teilnehmenden positiv zur Weiterführung der Vorschriften für Fahrzeuge (z. B. AWV, SAB, cemsuisse, CNCI, GSGI, IG DHS, Swiss Engineering, SVBK). Fromarte erachtet es als wichtig, dass alle Sektoren zur Erreichung der Emissionsverminderungsziele beitragen. 14 der 36 Teilnehmenden möchten bezüglich Zielwerten noch weiter gehen als der Vorschlag des Bundesrates (z. B. Akademien der Wissenschaften Schweiz, FRC, Holzenergie Schweiz, UFS). Die FRC betont, dass die Schweiz, sollte sie nicht mindestens die Vorschriften der EU übernehmen, riskiere, zum Auffangbecken für übermotorisierte Fahrzeuge zu werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz weisen darauf hin, dass eine Massnahme, die allgemein die Treibstoffe ins Auge fasse, wirksamer wäre. Diese Organisation möchte zudem, dass die Käufer über die Emissionswerte ihrer Fahrzeuge und allfällige Überschreitungen der festgelegten Werte informiert würden. South Pole Group, Aqua Nostra Schweiz, CCIG, FER und Handel Schweiz halten die Vorlage für zu ambitiös. Für South Pole Group ist die vorgeschlagene Regelung bis 2021 nicht umsetzbar, weil sich der Schweizer Fuhrpark stark von demjenigen der EU unterscheide. Handel Schweiz spricht sich für die Aufhebung der Vorschriften für leichte Sattelschlepper und Nutzfahrzeuge aus. Weiter finden die IG DHS und der SVGW, dass die biogenen Treibstoffe weiterhin gefördert werden müssten, insbesondere durch Steuererleichterungen.

In der Gruppe der Unternehmen und der privaten Personen spricht sich eine deutliche Mehrheit von 40 Teilnehmenden eher für den Vorschlag aus (z. B. Bell AG, Energie Zürichsee Linth AG, ETHZ, Flughafen Zürich). Mehrere Teilnehmende betonen, dass es sich um ein marktwirtschaftliches Instrument handle, das sich zu bewähren scheine (z. B. SFPI, Erdgas Innerschwyz AG, Wynagas AG). Einige Teilnehmende begrüssen die Senkung des Zielwerts für neue Fahrzeuge von durchschnittlich 130 auf 95 g CO2/km (z. B. Faktor-Plus KI GmbH, Swiss Krono AG, Flumroc AG). Metoxit AG und Keller AG Ziegeleien vertreten die Meinung, dass Transporteure aus dem In- und Ausland denselben Vorschriften unterstehen müssten. Ähnlich finden Coop, Bell AG, Migros und IBB Energie AG, dass die Schweiz die Vorschriften der EU übernehmen solle. 14 der 40 Teilnehmenden, die die vorgeschlagenen Vorschriften befürworten, sind der Ansicht, dass mehr getan werden müsse. Einige Teilnehmende betonen die Tatsache, dass die heutigen auf dem Verhältnis CO2/km basierenden Vorschriften die Optimierung von Verbrennungsmotoren fördern, jedoch nicht direkt die Verbrauchseffizienz der Fahrzeuge im Allgemeinen (z. B. Espace Real Estate AG, Faktor-Plus KI GmbH, Metall Service Menziken). Um diesen Mangel auszubügeln schlagen diese Unternehmen vor, die Vorschriften zu verfeinern, indem je nach Art der Flotte verschiedene CO2/km-Schwellenwerte definiert werden (es werden drei Flottenkategorien vorgeschlagen: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Fahrzeuge mit Hybridmotor und Elektrofahrzeuge). Technische Betriebe Uzwil und Werke am Zürichsee AG schlagen die Einführung spezifischer Vorschriften für schwere Fahrzeuge vor. HKBB und Business Campaigning GmbH tendieren eher zur Ablehnung der Fahrzeugvorschriften. Die HKBB ist zwar teilweise einverstanden, betont aber, dass die gesteckten Ziele für die Schweiz schwieriger zu erreichen seien als für die EU, da diese die grössere Konzentration von grossvolumigeren Motoren im Westen der EU mit der geringeren Dichte derselben Kategorie im Osten kompensieren könne. Für Business Campaigning GmbH ist die vorgeschlagene Regelung bis 2021 in Anbetracht der Zusammensetzung des Schweizer Fuhrparks nicht umsetzbar. Punkto innovativer Fahrzeuge und Treibstoffe befürworten acht Unternehmen Fördermassnahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien (einige sprechen von Biogas oder Power-to-Gas; z. B. Erdgas Innerschwyz AG, StWZ Energie AG, IBAarau AG). Weil es keine Abgabe auf Treibstoffe gibt, müssen acht Teilnehmenden zufolge die biogenen Treibstoffe gefördert werden, insbesondere durch Steuererleichterungen (z. B. IBB Energie AG, Energie Seeland AG). Ebenfalls in diesem Sinne geht die ETHZ davon aus, dass es der Gesetzesentwurf nicht erlaube, die Anteile an biogenen Treibstoffen sowie die Effizienz innovativer Fahrzeuge einzubeziehen. Sie ist weiter der Meinung, dass eine Nichtanrechnung der Emissionen von Elektrofahrzeugen nicht korrekt sei.

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