Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten

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gen vom 15. Dezember 20156 betont das OcCC die Bedeutung eines gesellschaftlichen Diskurses, damit der notwendige Umbau des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems gelingt. Weil die Klimaproblematik alle Ebenen der Gesellschaft durchdringt, müsse sie verständlich und lösungsorientiert kommuniziert werden. Bislang noch wenig beachtete Bereiche mit grossem Handlungsbedarf seien die Raumplanung und die Verkehrspolitik. Anzustreben sei eine konsequente Bepreisung der CO2-Emissionen. Für Infrastruktur- und Bauvorhaben wird eine konsequente Klimaverträglichkeitsprüfung nahegelegt.

2.2 Internationales Umfeld

Als Antwort auf die Bedrohung von Mensch und Ökosystemen infolge des Klimawandels hat die Staatengemeinschaft im Jahr 1992 die UNO-Klimakonvention verabschiedet, die von 195 Ländern ratifiziert wurde und im Jahr 1994 in Kraft trat. Das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997 verpflichtete in Ergänzung dazu vorab die Industriestaaten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen um gesamthaft 5,2 Prozent bis zum Zeitraum 2008–2012 gegenüber 1990. Obwohl dieses Ziel erreicht wurde, sind die Treibhausgasemissionen aufgrund der massiven Zunahme in den Entwicklungsländern ohne Reduktionsverpflichtung weltweit weiter angestiegen.

Im Jahre 2010 waren die Emissionen der traditionellen Entwicklungsländer höher als jene der traditionellen Industrieländer und machten 61 Prozent der Weltemissionen aus. Wirksamer Klimaschutz bedingt daher ein weltumspannendes Abkommen, das alle Staaten in die Pflicht nimmt. Das Kyoto-Protokoll, für das mit der Änderung von Doha vom 8. Dezember 2012 eine zweite Verpflichtungsperiode von 2013–2020 mit weitergehenden Reduktionszielen im Umfang von 18 Prozent gegenüber 1990 beschlossen wurde, deckt nur noch 14 Prozent der globalen Emissionen ab; auch weil sich nicht mehr alle Industrieländer beteiligen.

Nach jahrelangen Verhandlungen hat die internationale Gemeinschaft im Dezember 2015 das Klimaübereinkommen von Paris (vgl. Ziffer 3) verabschiedet, welches an die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls anknüpft. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet erstmals alle Staaten dazu, Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Dies mit dem gemeinsamen Ziel, die globale Temperaturerwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Ebenfalls neu ist das explizite Ziel, die Finanzflüsse in Einklang zu bringen mit einem Weg hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung.

Die Bereitschaft grosser Emittenten wie die USA und China, sich ab 2020 in einem neuen Regime zu verpflichten, das auf einheitlichen Regeln für alle unter Berücksichtigung unterschiedlichen Kapazitäten basiert, hat massgeblich zum erfolgreichen Abschluss der Klimakonferenz in Paris geführt. Dass auch andere grosse Emittenten wie Brasilien, Indien, Südafrika und Russland sich schliesslich für das Abkommen ausgesprochen und dieses auch bereits unterzeichnet haben, ist als Zeichen zu werten, dass die Mehrheit der Länder die Notwendigkeit einer international abgestimmten Politik zur Reduktion der Treibhausgasemissionen einsieht und gewillt ist, sich entsprechend zu engagieren.

2.3 Nationales Umfeld

2.3.1 Klimapolitik der Schweiz bis 2020

Das CO -Gesetz7 ist das Herzstück der Schweizer Klimapolitik. Es trat im Jahr 2000 in

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Kraft und umfasste Ziele und Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen bis zum Zeitraum 2008–2012 – die erste Verpflichtungsperi-

6 http://www.occc.ch/documents/Empfehlungen-2015_d_000.pdf

7 SR 641.71 Bundesgesetz über die Reduktion der CO -Emissionen (CO -Gesetz) 2