Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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nutzen und mögliche Widersprüche und Konflikte zu vermeiden, sollen Anpassungsaktivitäten sowohl auf Bundesebene als auch zwischen Bund und Kantonen bei der Planung und Umsetzung aufeinander abgestimmt werden und auf einheitlichen Grundlagen beruhen.
Der Bund nimmt seine Koordinationsaufgabe mit der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz wahr. Der erste Teil der Strategie wurde am 2. März 201214 vom Bundesrat gutgeheissen. Er beinhaltet die Ziele der Anpassung, die Herausforderungen, die sich aufgrund des Klimawandels ergeben, und die Handlungsfelder in den betroffenen Sektoren. Der zweite Teil der Strategie – verabschiedet am 9. April 201415– umfasst einen Aktionsplan mit insgesamt 63 Massnahmen. 54 dieser Massnamen sind Aktivitäten der betroffenen Bundesämter in den Sektoren Wasserwirtschaft, Umgang mit Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit und Raumentwicklung. Die Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Sektorpolitik, die Koordination zwischen Bund und Kantonen im Rahmen der bestehenden Gefässe und Zusammenarbeiten. Neun Massnahmen sind sektorenübergreifend ausgerichtet. Sie sollen die Wissensgrundlagen sowie die Handlungsfähigkeit durch Koordination, Information und Sensibilisierung verbessern. Um die Strategien, Programme und Aktivitäten von Bund und Kantonen im sektorenübergreifenden Bereich aufeinander abstimmen zu können, organisiert das BAFU jährlich eine Koordinationskonferenz.
Viele der sektoralen Massnahmen im Aktionsplan zielen darauf ab, die Wissensbasis für Anpassungsmassnahmen in den einzelnen Sektoren zu verbessern. Der Fortschritt bei der Umsetzung wird alle zwei Jahre erhoben. Auf sektorenübergreifender Ebene stehen die regelmässige Aufdatierung der Klimaszenarien und der hydrologischen Szenarien im Vordergrund. Diese werden im Rahmen des im November 2015 gegründeten National Centre for Climate Services16 (NCCS) erarbeitet und sollen bis Ende 2018 vorliegen. Eine weitere wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie ist die schweizweite Analyse der klimabedingten Risiken und Chancen. Die Synthese dieser Risikoanalyse wird bis 2017 vorliegen.
2.3.4 Energiestrategie 2050
Knapp 72 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Schweiz entstehen bei der energetischen Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe. Klima- und Energiepolitik sind daher eng miteinander verzahnt. Das Ziel der Energiestrategie, die Energieeffizienz zu steigern und vermehrt erneuerbare Energien einzusetzen, leistet gleichzeitig einen Beitrag an die CO2- Reduktion. Sollte hingegen vermehrt fossiler Strom erzeugt werden, was bei einer konsequenten Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu erwarten ist, würde die CO2-Bilanz der Schweiz belastet. Fossil-thermische Kraftwerke müssen deshalb gemäss geltendem CO2- Gesetz ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren; mindestens zur Hälfte im Inland und maximal zur Hälfte im Ausland. Als Voraussetzung für eine Bau- und Betriebsbewilligung, die vom Kanton oder der Standortgemeinde erteilt wird, müssen sie einen Kompensationsvertrag mit dem Bund vorweisen. Bislang wurden zwei Verträge mit Betreibern abgeschlossen, die den Bau eines Gas- und Dampfkraftwerks planen; Electricité Ouest Suisse (EOS) in Chavalon (VS) und groupe-e in Cornaux (NE).
Das Parlament berät zurzeit das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 205017. Die Ausräumung der letzten Differenzen und die Schlussabstimmung werden in der
14 Schweizerische Eidgenossenschaft 2012: Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz – Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder. Erster Teil der Strategie des Bundesrates.
15 Schweizerische Eidgenossenschaft 2014: Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz – Aktionsplan. Zweiter Teil der Strategie des Bundesrates.
16 www.nccs.ch
17 13.074 Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative