Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten

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 Sport / Tourismus

Eine Organisation (SchweizMobil) äussert sich generell zur Vorlage und stimmt dieser im Grundsatz zu. Alle sieben stellungnehmenden Organisationen fordern, dass die Gelegenheit der Jagdgesetzrevision genutzt werden soll, um die aus ihrer Sicht heute noch zu pauschalen Einschränkungen der touristischen Nutzung in Wildtierschutzgebieten durch regional

differenzierte Schutzregelungen zu ersetzen.

 Tierschutz

Von den drei stellungnehmenden Organisationen äussern sich zwei grundsätzlich zur

Vorlage. Der Schweizer Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht begrüssen die verstärkte Berücksichtigung von Tierschutzaspekten in der Vorlage. Beide lehnen jedoch die Vorlage hinsichtlich der geplanten Erleichterung der Bestandsregulierung geschützter Arten vollständig, und bezüglich der geänderten Regelungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten teilweise ab. Aus Sicht des Schweizer Tierschutzes ist die Vorlage in weiten Teilen ein Kniefall vor Jägerschaft und Schafhaltern.

 Wald

Von den vier stellungnehmenden Organisationen äussern sich drei grundsätzlich zur Vorlage (GWG, Pro Silva, SFV/Forstverein). Alle drei lehnen die Vorlage im Grundsatz ab. Eine weitere Ausbreitung des Wolfes werde mit der vorgesehenen Bestandsregulierung verhindert.

Bereits erkennbare positive Auswirkungen der Präsenz des Wolfes auf die Waldverjüngung und Waldökosysteme würden damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Die Anliegen der Wald- und Forstwirtschaft wurden aus ihrer Sicht bei der vorliegenden Teilrevision des Jagdgesetzes ungenügend berücksichtigt.

3.6 FACHINSTITUTE UND WISSENSCHAFTLICHE ORGANISATIONEN

Sechs Fachinstitute respektive wissenschaftliche Organisationen äussern sich generell zur Vorlage. Die SGW, die Division Conservation Biology/Universität Bern und fauna.vs begrüssen grundsätzlich die Teilrevision des in die Jahre gekommenen Jagdgesetzes. Es sei wichtig, das Wildtiermanagement den aktuellen Bedingungen anzupassen. Alle sechs Stellungnehmenden lehnen eines der Kernstücke der Vorlage, die aus ihrer Sicht einschneidende und in ihrer Wirkung beängstigende Neuausrichtung der bisherigen Kompetenzordnung über geschützte Tierarten, ab. Die Vogelwarte stellt den Eventualantrag die Gesetzesrevision zu sistieren und einen konsensualen Einigungsprozess (im Sinne von Art. 33b VwVG) mit allen Stakeholdern des Artenschutzes in Betracht zu ziehen.

3.7 WEITERE

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission lehnt die Revision gesamthaft ab. Mit der vorgeschlagenen Kompetenzdelegation entzieht sich der Bund aus Sicht der ENHK seiner Verantwortung für den Artenschutz. Die ENHK stellt den Eventualantrag, den Art. 7 im heute geltenden Wortlaut zu belassen. Für die drei Vereine Lebensraum ohne Grossraubtiere (Schweiz, Wallis und Tessin) geht die Vorlage zu wenig weit. Sie fordern die Umsetzung der Motion Fournier.

3.8 REGIONALE/LOKALE ORGANISATIONEN UND VERBÄNDE

Die Stellungnahmen der vierunddreissig regionalen und lokalen Organisationen und

Verbände aus den Bereichen Arten-, Natur-/Landschaftschutz, Jagd, Landwirtschaft,

Sport/Tourismus und Wald entsprechen grösstenteils den Stellungnahmen der

bereichsnahen nationalen Organisationen und Verbände. Die beiden Flughäfen Zürich und Locarno/Bellinzona äussern sich nicht grundsätzlich zur Vorlage, machen jedoch

Detailanträge im Zusammenhang mit der Flugsicherheit resp. dem Vogelschlagrisiko.

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