Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten
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Gewährleistung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der natürlichen Waldverjüngung
Zur Regelung betreffend der Waldbewirtschaftung und der natürlichen Waldverjüngung sind
zahlreiche Anträge und Änderungsvorschläge eingegangen.
Die KBNL kann die Formulierung in ihrer absoluten Form nicht unterstützen. Dazu müssten
die Schalenwildbestände lokal derart reduziert werden, dass dies sämtlichen
wildbiologischen Grundsätzen widersprechen würde. Sie beantragt, den letzten Satz von Art. 3 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: „Die natürliche Verjüngung der Wälder mit
standortgerechten Baumarten ist anzustreben“.
Auch der Kanton LU schlägt hinsichtlich der Sicherstellung der natürlichen Waldverjüngung
die Formulierung vor, dass Populationen von Wildtieren anzustreben seien, welche die natürliche Verjüngung der Wälder mit standortgerechten Baumarten „nicht gefährden“,
anstatt „sicherstellen“. Die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung und natürlichen Verjüngung der Wälder könne nicht allein durch die Jagd sichergestellt werden. Der Artikel sei zudem umfassend zu formulieren, indem auch die Regulierung geschützter Arten wie z.B. dem Wolf und Luchs nach den hier definierten Prinzipien ausgerichtet und indirekte Effekte auf die Waldverjüngung mitberücksichtig werden.
Die Kantone NW und UR beantragen die verschärfte Formulierung „müssen sichergestellt
sein“.
Verschiedene Organisationen beantragen unterschiedliche Begriffsänderungen von
„standortgerecht“ zu „standortheimisch“, „autochthon“ oder „nicht-gebietsfremd“ (GPS, SPS, Aqua Viva, Mountain Wilderness, Pro Natura, SVS/BirdLife, WWF und SGW, Akademie der Wissenschaften). Die Akademien der Wissenschaften begründen dies damit, dass der Begriff „standortgerecht“ dem naturnahen Waldbau nicht gerecht werde und in der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten klar definiert sei. Die Jagd solle keine
natürliche Verjüngung von zwar standortgerechten, jedoch nicht einheimischen Baumarten wie z.B. der Douglasie sicherstellen müssen.
Ein paar Organisationen machen folgenden Formulierungsvorschlag: «(…) Tierschutzes und
der Waldwirtschaft sowie die Ergebnisse von Wald-Wild-Konzepten und
Verjüngungskontrollen. Die Gewährleistung der verschiedenen Waldfunktionen, die
nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit
standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen sind sicherzustellen“. (WaldSchweiz, GWG, Professur Waldökologie/ETHZ).
Ein paar Organisationen beantragen „Verjüngung mit standortgerechten Baumarten“ zu
streichen oder aber zu ergänzen, dass dies in Absprache und mit dem Einverständnis des Waldeigentümers zu erfolgen habe (SBV, Swiss Beef, SSZV, SBS-BNP).
Zwei Stellungnehmende beantragen die Streichung des ganzen Satzes „Die nachhaltige
Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit standortgerechten
Baumarten sollen sichergestellt sein“ (SZZV, BFSZV).
13/53 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288