Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/37: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) · 53 Seiten

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Gewährleistung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der natürlichen Waldverjüngung

Zur Regelung betreffend der Waldbewirtschaftung und der natürlichen Waldverjüngung sind

zahlreiche Anträge und Änderungsvorschläge eingegangen.

 Die KBNL kann die Formulierung in ihrer absoluten Form nicht unterstützen. Dazu müssten

die Schalenwildbestände lokal derart reduziert werden, dass dies sämtlichen

wildbiologischen Grundsätzen widersprechen würde. Sie beantragt, den letzten Satz von Art. 3 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: „Die natürliche Verjüngung der Wälder mit

standortgerechten Baumarten ist anzustreben“.

 Auch der Kanton LU schlägt hinsichtlich der Sicherstellung der natürlichen Waldverjüngung

die Formulierung vor, dass Populationen von Wildtieren anzustreben seien, welche die natürliche Verjüngung der Wälder mit standortgerechten Baumarten „nicht gefährden“,

anstatt „sicherstellen“. Die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung und natürlichen Verjüngung der Wälder könne nicht allein durch die Jagd sichergestellt werden. Der Artikel sei zudem umfassend zu formulieren, indem auch die Regulierung geschützter Arten wie z.B. dem Wolf und Luchs nach den hier definierten Prinzipien ausgerichtet und indirekte Effekte auf die Waldverjüngung mitberücksichtig werden.

 Die Kantone NW und UR beantragen die verschärfte Formulierung „müssen sichergestellt

sein“.

 Verschiedene Organisationen beantragen unterschiedliche Begriffsänderungen von

„standortgerecht“ zu „standortheimisch“, „autochthon“ oder „nicht-gebietsfremd“ (GPS, SPS, Aqua Viva, Mountain Wilderness, Pro Natura, SVS/BirdLife, WWF und SGW, Akademie der Wissenschaften). Die Akademien der Wissenschaften begründen dies damit, dass der Begriff „standortgerecht“ dem naturnahen Waldbau nicht gerecht werde und in der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten klar definiert sei. Die Jagd solle keine

natürliche Verjüngung von zwar standortgerechten, jedoch nicht einheimischen Baumarten wie z.B. der Douglasie sicherstellen müssen.

 Ein paar Organisationen machen folgenden Formulierungsvorschlag: «(…) Tierschutzes und

der Waldwirtschaft sowie die Ergebnisse von Wald-Wild-Konzepten und

Verjüngungskontrollen. Die Gewährleistung der verschiedenen Waldfunktionen, die

nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit

standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen sind sicherzustellen“. (WaldSchweiz, GWG, Professur Waldökologie/ETHZ).

 Ein paar Organisationen beantragen „Verjüngung mit standortgerechten Baumarten“ zu

streichen oder aber zu ergänzen, dass dies in Absprache und mit dem Einverständnis des Waldeigentümers zu erfolgen habe (SBV, Swiss Beef, SSZV, SBS-BNP).

 Zwei Stellungnehmende beantragen die Streichung des ganzen Satzes „Die nachhaltige

Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit standortgerechten

Baumarten sollen sichergestellt sein“ (SZZV, BFSZV).

13/53 18.81/2002-02774/31/03/13/N091-1288