Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/4: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea · 14 Seiten
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2. Beide Staaten erachten die im jeweils anderen Staat geltenden Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen als ausreichend.
3. Beide Staaten informieren einander regelmässig über den Stand der Umsetzung des von der OECD entwickelten Gemeinsamen Meldestandards in ihrem innerstaatlichen Recht.
4. Beide Staaten bestätigen, dass im jeweiligen Staat angemessene Regelungen zur freiwilligen Offenlegung bestehen, die einen reibungslosen Übergang zum System des automatischen Informationsaustauschs ermöglichen.
5. Beide Staaten stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen.
Unterzeichnet im Doppel in Seoul am P Februar 2016.
Für das Eidgenössische Finanzdepartement Für das Strategie- und Finanzministerium der Schweizerischen Eidgenossenschaft: der Republik Korea:
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