Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/4: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea · 14 Seiten

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4.5 Marktzutritt

Das Verhandlungsmandat vom 8. Oktober 2014 umfasst auch das Ziel, bei den AIA-Verhandlungen die Frage des Marktzutritts für Finanzdienstleistungen einzubringen. Der koreanische Markt gehört indessen nicht zu den strategischen Zielmärkten der Schweizer Finanzdienstleister für das grenzüberschreitende Geschäft. Bereits heute verfügen Korea und die Schweiz mit dem Freihandelsabkommen, das seit dem 1. September 2006 in Kraft ist, über eine staatsvertragliche Grundlage im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, einschliesslich Finanzdienstleistungen. In der gemeinsamen Erklärung zur Einführung des AIA wurde zusätzlich eine Bestimmung aufgenommen, mit welcher Korea ihre Bereitschaft signalisiert, die bestehende Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen mit der Schweiz zu intensivieren.

4.6 Level Playing Field

Die Schweiz hat den AIA-Standard verabschiedet, an dessen Erarbeitung sie aktiv mitgewirkt hat. Da der AIA-Standard für alle Finanzplätze gilt, schafft er ein Level Playing Field mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle.

Diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich Korea beim Global Forum zur Einführung des AIA ab 2016 mit einem ersten Datenaustausch ab 2017 – das heisst ein Jahr vor der Schweiz – verpflichtet hat. Da Korea Mitglied der G20 ist, kann davon ausgegangen werden, dass Korea sein AIA-Netz auch mit anderen Staaten und Finanzplätzen rasch ausbauen wird. Das Global Forum als Garant für die Umsetzung des Standards weltweit ist zurzeit daran, ein Verfahren zur Sicherstellung der ordnungsgemässen Umsetzung des AIA anhand einer Länderüberprüfung der angeschlossenen Länder

auszuarbeiten. Dieses Verfahren wird dem Aufbau eines umfassenden Netzwerks mit Partnerstaaten Rechnung tragen und für ein Level Playing Field unter den Partnerstaaten sorgen, die sich zur Einführung des AIA verpflichtet haben. Der G20 wird regelmässig Bericht erstattet.

Nach Berichten des Global Forum kommen die Staaten bei der Umsetzung der notwendigen Rechtsgrundlagen für den AIA gut voran. Die grosse Mehrheit der Early Adopters ist bereit für eine Anwendung des AIA ab diesem Jahre. In den Staaten der zweiten Gruppe (2017/2018) und dabei insbesondere in Hongkong und Singapur sind die Vorbereitungen auf Kurs.

Zu beachten ist ferner, dass der Entscheid zur Einführung des AIA in den meisten Partnerstaaten in die Kompetenz der Regierung fällt und keiner Genehmigung durch das Parlament bedarf. Diese Länder können entsprechend rasch ein umfassendes Netzwerk von Partnerstaaten aufbauen, mit denen der AIA eingeführt wird. In der Schweiz bedürfen die bilateralen Aktivierungen des AIA auf der Basis des MCAA gemäss Kompetenzordnung und Gesetzgebungsverfahren hingegen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens setzt im spezifischen Fall des AIA die rasche Aufnahme von Verhandlungen mit Partnerstaaten voraus, damit der AIA 2017 mit einer ausreichenden Anzahl Staaten eingeführt ist und die Verpflichtungen der Schweiz beim Global Forum eingehalten werden können.

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