Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/4: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea · 14 Seiten
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wachung der Einhaltung und Sanktionen bei einer Verletzung der Vertraulichkeitsvorschriften. Auf dieser Grundlage verfasst das Expertenpanel einen Bericht über die einzelnen Staaten, den es den Mitgliedstaaten des Global Forum zur Konsultation vorlegt.
Am 29./30. Oktober 2015 haben die Mitglieder des Global Forum von einem ersten Teil von rund zwanzig Berichten des Expertenpanels Kenntnis genommen, die keine Verbesserungsempfehlungen enthielten. Am 3./4. Dezember 2015 folgte ein zweiter Teil mit rund zwanzig Berichten. Die Berichte sind vertraulich und dienen als Bewertungsgrundlage im Hinblick auf die Einführung des AIA.
4.4.3 Beurteilung der Vertraulichkeit im Rahmen von FATCA
Zur Umsetzung des Intergovernmental Agreement (IGA), das den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten vorsieht, nimmt die amerikanische Steuerbehörde (Internal Revenue Service; IRS) Vertraulichkeitsbeurteilungen anhand des FATCA-Fragebogens und Besuchen vor Ort in den einzelnen Staaten vor10. Diese Beurteilung ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vertraulichkeits- und
Datensicherheitsniveau eines Staates.
4.4.4 Beurteilung der Vertraulichkeit Koreas
Beurteilung durch das Global Forum, den IRS im Rahmen von FATCA und das EFD
Da Korea zu jenen Staaten gehört, die bereits im Jahr 2016 mit der Erhebung von Informationen begonnen haben, um im Jahr 2017 einen ersten Datenaustausch durchzuführen, ist die Vertraulichkeitsprüfung Koreas durch das Global Forum bereits erfolgt. Der Bericht Koreas gehört zu den Berichten, die im Dezember 2015 zur Kenntnis genommen wurden. Im Rahmen der Vertraulichkeitsbeurteilung durch das Global Forum gab der Bericht über Korea keinen Anlass zu Empfehlungen durch das Expertenpanel. Auch das EFD hat den betreffenden Fragebogen erhalten und geprüft.
Die Vertraulichkeit Koreas wurde auch vom IRS geprüft und positiv beurteilt. Da die Liste des IRS mit den Staaten mit einem angemessenen Vertraulichkeitsniveau für den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten nur periodisch aktualisiert wird, ist Korea noch nicht auf der Liste aufgeführt. Korea sollte jedoch nächstens aufgelistet werden.
Vertraulichkeitsbeurteilung durch das Global Forum beim Informationsaustausch auf Ersuchen Die Praxis namentlich hinsichtlich der Vertraulichkeit wird vom Global Forum auch in Bezug auf den Informationsaustausch auf Ersuchen beurteilt. Die Beurteilung erfolgt in Form eines Länderberichts.11
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Korea als «compliant» bewertet. Sämtliche Abkommen Koreas über den Informationsaustausch im Steuerbereich enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der entsprechenden Musterabkommen der OECD entspricht. Zudem hat Korea ein Gesetz über den Schutz von persönlichen Daten (Personal Information Protection Act) geschaffen. Der Zweck dieses Gesetzes ist die Stärkung der Rechte und der Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, wenn ihre persönlichen Daten bearbeitet werden. Überdies wird ihr Privatbereich vor unerlaubtem Sammeln und vor Missbrauch von persönlichen Daten sowie vor Informationslecks geschützt.
Schlussfolgerung
Nach den bisherigen Erfahrungen mit Korea, der internationalen Bewertung Koreas durch das Global Forum beim Informationsaustausch auf Ersuchen sowie der Überprüfung des EFD (gestützt auf Informationen und der Einschätzung der Botschaft der Schweiz in Korea) kann festgehalten werden, dass Korea ein für den AIA angemessenes Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveau im Steuerbereich aufweist.
10 Siehe von der IRS veröffentlichte Liste der Staaten, die als geeignet für den gegenseitigen automatischen Austausch von Steuerdaten beurteilt wurden: http://www.irs.gov/pub/irs-drop/rp-15-50.pdf.
11 Der Länderbericht ist auf folgender Seite abrufbar: http://eoi-tax.org/jurisdictions/#default > Korea, Republic of.
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