Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/4: Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit der Republik Korea · 14 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vorlage wird der Bundesversammlung der Bundesbeschluss über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) mit der Republik Korea (Korea) unterbreitet.

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des AIA verabschiedet. Die Verhandlungsmandate betreffen die Aufnahme von AIA-Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA), aber auch mit anderen Ländern, die mit der Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.

Der Bundesrat hat am 19. November 2014 im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die einheitliche Anwendung des Standards für den automatischen Informationsaustausch der OECD (AIA-Standard) und beruht auf Artikel 6 des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2015 das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet. Damit werden die rechtlichen Grundlagen des AIA geschaffen, ohne indessen die Partnerstaaten zu bestimmen, mit denen er eingeführt werden soll. Damit der AIA mit einem Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden. Das setzt voraus, dass die einzelnen Staaten, mit denen die Schweiz den AIA einführen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt werden muss (Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f MCAA). Der vorliegende Bundesbeschlussentwurf ermächtigt den Bundesrat mitzuteilen, dass Korea in die durch das Sekretariat des Koordinierungsgremiums geführte Liste nach Abschnitt 7 Absatz 2.2 MCAA aufzunehmen ist. Der Bundesbeschlussentwurf bedarf der Genehmigung durch die Bundesversammlung und ergeht im Anschluss an die gemeinsame Erklärung der Schweiz und Koreas über die Einführung des AIA, die am 18. Februar 2016 unterzeichnet wurde.

Korea entspricht dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will. Aufgrund der guten wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit der Schweiz, der hinlänglichen Regularisierungsmöglichkeiten, des angemessenen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveaus und der Bereitschaft, Gespräche über den Marktzutritt für Finanzdienstleistungen zu führen, erfüllt Korea die Kriterien, die der Bundesrat in den Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat.

Die für 2017 geplante Einführung des AIA mit Korea mit einem ersten Austausch ab 2018 wird generell dazu beitragen, die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken. Durch die Einführung des AIA mit Korea kann die Schweiz zudem mit einem weiteren bedeutenden Mitglied der G20 ihre steuerliche Zusammenarbeit intensivieren.

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