Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
Uruguay und Brasilien) haben mit den EFTA-Staaten im Dezember 2000 eine Zusammenarbeitserklärung abgeschlossen. Ausserdem haben Brasilien und die Schweiz 2012 ein Memorandum of Understanding on Financial Consultations abgeschlossen, welches eine vertiefte Kooperation unter anderem in Marktzugangsfragen vorsieht. Zur Umsetzung wird jährlich ein Finanzdialog abgehalten.
Brasilien ist daran, bestehende Restriktionen im Rückversicherungsmarkt graduell abzubauen. Es besteht jedoch ein Interesse an erweiterten Möglichkeiten für das grenzüberschreitende Geschäft, insbesondere der Banken, sowie an erhöhter Rechtssicherheit für die Erbringung von Finanzdienstleistungen. In die gemeinsame Erklärung zur Einführung des AIA wurde eine Bestimmung aufgenommen, welche besagt, dass beide Staaten die Wichtigkeit und den potentiellen Nutzen grenzüberschreitender Investitionen und Finanzdienstleistungen anerkennen. Sie werden den bestehenden Finanzdialog nutzen, um die Bedingungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Ländern zu verbessern und zu erleichtern und die Zusammenarbeit in Finanzfragen intensivieren.
3.1.3 Indien Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Indien
Indien hat sich zur Umsetzung des AIA ab 2016 mit erstem Austausch 2017 verpflichtet (Early Adopter). Indien hat das Amtshilfeübereinkommen am 26. Januar 2012 unterzeichnet und am 1. Juni 2012 in Kraft gesetzt. Das MCAA wurde am 4. Juni 2015 unterzeichnet. Die für die Umsetzung des AIA erforderlichen Anpassungen des innerstaatlichen Rechts wurden zeitgerecht vorgenommen (Anpassung des Finance (No.2) Act 2014 und der Sektion 285BA des Income Tax Act 1961). Die Änderungen der Income Tax Rules 1962 wurden mittels Notification No. 62 vom 7. August 2015 notifiziert. Zur besseren Umsetzung von CRS und FATCA wurde am 31. August 2015 zudem eine Guidance Note veröffentlicht, welche am 31. Dezember 2015 aktualisiert wurde. Somit verfügt Indien über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und des MCAA notwendigen Rechtgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Indien
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Indien wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation ebenfalls geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.
Indien hat ein FATCA-IGA nach dem Modell-1 mit den USA abgeschlossen, welches den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten vorsieht. Der IRS hat im Vorfeld des Abkommens die Vertraulichkeit in Indien geprüft und als genügend eingestuft.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Indien als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Indien abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthält das indische Steuerrecht (Sektionen 137 und 280 des Income Tax Act) weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.
In Bezug auf den Schutz von persönlichen Daten, der bereits im Artikel 21 der indischen Verfassung vorgesehen ist, hat Indien eine ausführliche Gesetzgebung entwickelt: The Information Technology Act 2000 (IT Act); the Income Tax Act; the Right to Information Act. Diese drei Gesetze erlauben einen angemessenen Schutz der Privatsphäre sowie die Einhaltung des Spezialitätsprinzips. Der IT Act wurde im Jahr 2009 aktualisiert und beruht ebenfalls auf dem internationalen Datensicherheitsstandard IS/ISO/IEC 27001. Das Right to Information Act räumt den betroffenen Personen das Recht auf Zugang der eigenen Daten ein. Die Sammlung sowie die Weitergabe der Daten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen. Zudem verfügt Indien über eine unabhängige Kommission (Central Information Commission), welche zusammen mit regionalen Central Public Information Officers die korrekte Anwendung der Gesetze sicherstellt.
Regularisierung der Vergangenheit in Indien
Das Income Tax Act sah bis Juni 2015 die Möglichkeit für indische Steuerzahler vor, einmal im Leben ihre steuerliche Situation durch eine Selbstanzeige und die Zahlung der geschuldeten Steuern der letzten sechs Jahren sowie einer Strafe von 100- 300% (in der Regel sei das Minimum von 100% angewendet worden) zu bereinigen.