Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten
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3.1.2 Brasilien Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Brasilien
Brasilien hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forums zum AIA bekannt und sich zur Umsetzung des AIA ab dem Jahre 2017 mit einem ersten Austausch im Jahre 2018 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 3. November 2011 unterzeichnet; es wurde am 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Brasilien hat das MCAA am 21. Oktober 2016 unterzeichnet. Die für die Umsetzung des AIA notwendigen nationalen Rechtsgrundlagen sind vorbereitet und sollen Ende 2016 in Kraft treten.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Brasilien
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Brasilien wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Dennoch hat das Expertenpanel Brasilien nahe gelegt, einige Verbesserungen im Bereich der Datensicherheit anzustreben, so insbesondere was das Risk Management, das Business Continuity Planning und die Zugangsrechte angeht. Diese Empfehlungen haben jedoch nicht zu einem Action Plan geführt.
Das zwischen Brasilien und den USA abgeschlossene FATCA-IGA nach dem Modell 1 (reziproker Informationsaustausch) ist am 26. Juni 2015 in Kraft getreten. Der IRS hat im Vorfeld des Abkommens die Vertraulichkeit in Brasilien geprüft und als genügend eingestuft.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Brasilien als standardkonform (compliant) beurteilt. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerinformationsabkommen, die Brasilien abgeschlossen hat, enthalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener der Musterabkommen der OECD entspricht. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen enthalten das brasilianische Steuerrecht (insb. Art. 198 und 199 des Bundessteuergesetzes) sowie das Strafrecht weitere Vorschriften zur Vertraulichkeit.
Brasilien hat eine ausführliche Gesetzgebung zum Schutz der persönlichen Daten entwickelt, welche die international anerkannten Mindeststandards für einen zeitgerechten Datenschutz berücksichtigen. Datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen finden sich im Brazilian Civil Code, im Brazilian Consumer Protection and Defence Code sowie im Brazilian Internet Act. Demnach wird jeder Person das Recht eingeräumt, Kenntnis über alle sie betreffenden Daten und deren Zweck zu erlangen, die in öffentlichen Archiven oder Datenbanken, oder in privaten Archiven oder Datenbanken zu Auskunftszwecken gespeichert sind. Die Sammlung sowie die Weitergabe der Daten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen.
Regularisierung der Vergangenheit in Brasilien
In Brasilien wurde ein neues Voluntary Disclosure Programme angenommen (Regime Especial de Regularização Cambiale Tributaria – RECRT). Das Gesetz erlaubt brasilianischen Steuerpflichtigen, ihre nicht deklarierten Vermögen im Ausland zu regularisieren, ohne eine Strafverfolgung zu befürchten. Brasilianer oder Personen mit Wohnsitz in Brasilien hatten bis Ende Oktober 2016 Zeit, sich für das Programm anzumelden. Das Programm RECRT bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2014. Im nächsten Schritt können sie ihr nicht deklariertes Vermögen zum Wechselkurs von Ende 2014 angeben und auf diese Summe eine Steuer von 15% sowie eine zusätzliche Strafe von 15% bezahlen. Das Geld muss im Anschluss nicht repatriiert werden. Das neue Gesetz bietet den Brasilianern erstmals Gelegenheit, nicht deklariertes Geld zu regularisieren und dabei von einer Amnestie zu profitieren. Steuerhinterziehung sowie Devisenausfuhr, welche nicht bei der brasilianischen Zentralbank gemeldet wurden, stellen in Brasilien Straftaten dar.
Das Regularisierungsprogramm bietet laut Experten attraktive Konditionen, da der Wechselkurs von Ende 2014 für die Betroffenen sehr günstig ausfällt und auch die finanziellen Konsequenzen von insgesamt 30% des nicht deklarierten Vermögens nicht stark ins Gewicht fällt, wenn man diese mit den über die Jahre hinweg nicht bezahlten Vermögenssteuern vergleicht. Genau aus diesem Grund wird das Programm teilweise stark kritisiert, würden doch Steuerhinterzieher zu milde bestraft. Bis dato (Stand Anfang November 2016) hat das Regularisierungsprogramm 50,9 Mrd. Brasilianische Real an Nachsteuern und Strafen eingebracht, was umgerechnet knapp 15 Mrd. Fr. entspricht.
Marktzutritt
Der brasilianische Markt ist einer der drei strategischen Zielmärkte der Schweizer Finanzdienstleister für das grenzüberschreitende Geschäft in Lateinamerika. Die Mercosur-Staaten (Argentinien, Paraguay,