Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/59: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit einer weiteren Serie von Staaten und Territorien ab 2018/2019 · 50 Seiten

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Bezüglich der Rechte von natürlichen und juristischen Personen, deren Daten bearbeitet werden, besteht die Gesetzgebung insbesondere aus dem im Jahr 2013 erlassenen Protection of Personal Information Act, 2013 (POPIA). Der POPIA enthält die Datenschutzbestimmungen und verleiht den betroffenen Personen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Vernichtung oder Löschung der eigenen Daten.

Regularisierung der Vergangenheit in Südafrika

Südafrika verfügt seit 2012 über ein Offenlegungsprogramm zur Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten. Im Hinblick auf die Einführung des AIA sieht Südafrika für natürliche und juristische Personen ein zusätzliches Offenlegungsprogramm vor (Special Voluntary Disclosure Programme; SVDP). Der entsprechende Entwurf war bis 8. August 2016 in der Vernehmlassung. Das SVDP ist am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten und soll bis zum 30. Juni 2017 anwendbar sein. Damit wird betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben, unversteuerte Vermögenswerte vor dem ersten Datenaustausch zu regularisieren. Das SVDP sieht vor, dass 40 Prozent des höchsten Jahresendwertes der Gesamtsumme aller Vermögenswerte, die auf unversteuertes Einkommen zurückgehen und die zwischen dem 1. März 2010 und dem 28. Februar 2015 im Ausland gehalten wurden, ab dem Steuerjahr 2015 dem steuerbaren Einkommen in Südafrika angerechnet werden. Das Einkommen, auf das diese nicht deklarierten Vermögenswerte zurückgehen, soll zukünftig ordentlich besteuert, hingegen von einer rückwirkenden Einkommens-, Schenkungs- oder Erbschaftssteuer ausgenommen werden. Zudem ist vorgesehen, dass die zuständige südafrikanische Steuerbehörde (South African Revenue Service) im Falle einer gültigen Selbstanzeige – was u.a. auch die vollständige Offenlegung sämtlicher Sachverhalte bedingt –, von einer Geldbusse und einer Strafverfolgung absieht. Auch Steuerpflichtige, die ihre im Ausland gehaltenen unversteuerten Vermögenswerte bereits vor dem 1. März 2010 veräussert haben, können das SVDP in Anspruch nehmen.

Die Rückführung der offengelegten Vermögenswerte oder des entsprechenden Veräusserungserlöses nach Südafrika soll mit einer Strafsteuer von 5 Prozent des Marktwertes zum 29. Februar 2016 belegt werden. Werden die offengelegten Vermögenswerte oder die entsprechenden Veräusserungserlöse weiterhin im Ausland gehalten, soll die Strafsteuer 10 Prozent des Marktwertes zum 29. Februar 2016 betragen. Die Strafsteuer soll mit ausländischen Vermögenswerten beglichen werden, ansonsten soll sich die Strafsteuer um weitere 2 Prozent auf 12 Prozent erhöhen.

Marktzutritt

Der südafrikanische Markt gehört nicht zu den strategischen Zielmärkten der Schweizer Finanzdienstleister für das grenzüberschreitende Geschäft. Gleichwohl besteht ein grundsätzliches Interesse an erleichterten Rahmenbedingungen für dieses Geschäft sowie an erhöhter Rechtssicherheit für die Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere im Rückversicherungsbereich.

In die gemeinsame Erklärung zur Einführung des AIA wurde entsprechend eine Bestimmung aufgenommen, in der beide Staaten die Wichtigkeit und den potentiellen Nutzen grenzüberschreitender Investitionen und Finanzdienstleistungen anerkennen. Sie bekräftigen dabei das Interesse, Erleichterungen und Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für das grenzüberschreitende Geschäft anzustreben und im Rahmen eines regelmässigen Dialogs die Zusammenarbeit in Finanzfragen zu stärken. In diesem Rahmen können die Anforderungen an die Erbringung von Finanzdienstleistungen aus der Schweiz im Hinblick auf mögliche Erleichterungen mit den südafrikanischen Behörden aufgenommen und weiterverfolgt werden.

3.1.6 Chile Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Chile

Chile hat sich – wie die Schweiz - zur Umsetzung des AIA ab 2017 mit erstem Austausch 2018 verpflichtet. Chile hat das Amtshilfeübereinkommen am 24. Oktober 2013 unterzeichnet; es wird am 1. November 2016 in Kraft treten. Das MCAA wurde am 4. Juni 2015 unterzeichnet. Somit verfügt Chile über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und des MCAA notwendigen Rechtgrundlagen. Die erforderlichen nationalen Rechtsgrundlagen sind in Vorbereitung.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Chile

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Chile wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Auch das EFD hat die Ergebnisse dieser Evaluation geprüft und als zufriedenstellend beurteilt.