Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht
Abs. 4 und 6 seien hinsichtlich der versorgungsrelevanten Bildungsabschlüsse im Gesundheitsbereich sehr zu begrüssen.
Parteien
Die SP schlägt vor, bei den NDS ein Qualifikationsverfahren mittels Projekt- oder Diplomarbeit zu prüfen, um auch diesen Angeboten das entsprechende Ansehen und Gewicht zu geben.
Wirtschaft
USS weist darauf hin, dass NDS ein unzureichend strukturiertes Produkt in der Bildungslandschaft seien. Ihr Status solle von neuem überdacht werden.
Der SAV weist darauf hin, dass idealerweise alle NDS über einen Rahmenlehrplan verfügen sollten, damit die Beeinflussung der Inhalte durch Verbände und Trägerschaften gewährleistet sei.
Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien
Edu-suisse fordert eine Ergänzung von Abs. 2: „Vorbehalten bleibt die Zulassung aufgrund gleichwertiger Qualifikationen.“
Konferenzen
K-HF begrüsst, dass die Nachdiplomstudien weiterhin auf Rahmenlehrplänen beruhen können. Sie fordert, dass Absatz 2, welcher die Zulassung festlegt, anzupassen sei. KHF-GWL äussert sich ähnlich.
BGS fordert auch für die NDS einen Titel mit „eidg. dipl.“ sowie eine Unterzeichnung der Diplome durch den Bund.
Trägerschaften und interessierte Kreise
SVMTT und SVMTRA begrüssen, dass die Regelungen zu den NDS nun klar von den Regelungen zu den Bildungsgängen separiert sind. Es wird insbesondere begrüsst, dass keine Diplomarbeit mehr verlangt wird und dass der Zugang ein Abschluss der Tertiärstufe (NQR Niveau 6) sein soll. Ebenfalls wird begrüsst, dass nun für alle NDS Rahmenlehrpläne möglich sind.
Der Schweizerische Baumeisterverband verlangt für alle NDS zwingend einen Rahmenlehrplan. Auch der VSEI vermisst die Stärkung der OdA im Bereich der NDS, die über Rahmenlehrpläne sichergestellt werden sollte.
OdASanté begrüsst die klare und starke Positionierung der NDS. Diese seien für den Gesundheitsbereich sehr wichtig. SIGA äussert sich ähnlich. svbg stellt fest, dass im Abschnitt über die NDS Bestimmungen über das Qualifikationsverfahren fehlen. Es seien eine praxisorientierte Diplom-oder Projektarbeit sowie mündliche oder schriftliche Prüfungen vorzusehen.
Kalaidos, IG-BWI und kfmv fordern: „vorbehalten bleibt eine Zulassung auf Grund gleichwertiger Qualifikationen“.
ICT Berufsbildung ist gegen einen geschützten Titel für NDS. Dies sei ein Frontalangriff auf BP und HFP.
SwissDesignSchools fordert in Abs. 1 die Ersetzung von Kenntnissen durch Kompetenzen sowie ein „eidg. Dipl. NDS“
ODEC vermisst die Vorgabe einer Diplomarbeit bei NDS, es brauche ein QV. Die Zulassung mit Tertiärabschluss (NQR Niveau 6) wird begrüsst. Ähnlich äussert sich SwissOrthoptics.
SBK, SwissOrthoptics und svbg weisen darauf hin, dass die Zulassungskriterien in Deutsch und Französisch nicht übereinstimmten. Gemäss SBK sollte die Zulassung grundsätzlich im Rahmenlehrplan näher geregelt werden. Der SBK findet, die Zuordnung zur formalen oder nicht-formalen Bildung von NDS mit Rahmenlehrplänen sein nicht klar. Klarheit wäre aus Finanzierungsfragen wichtig.
320/2011/06211 \ COO.2101.108.3.536709 18/60