Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Kalaidos, IG-BWI empfehlen gemäss gelebter Praxis: „wirken Experten aus der (einschlägigen) Praxis mit“.

HolzbauSchweiz sieht im Einbezug der OdA im QV eine wichtige Sicherstellung des Praxisbezugs (Erstellung Prüfungsunterlagen, Prüfungsexperten).

ODEC fürchtet, aus Mangel an Experten der OdA könnten die Prüfungen nicht mehr durchgeführt werden. Ähnlich äussert sich SavoirSocial.

Der SBK weist darauf hin, dass die Regelung in Art. 5 auch für NDS mit Rahmenlehrplänen gelten sollte. SIGA äussert sich analog.

Art. 6 Diplom und Titel

Im Diplom werden der Bildungsgang und der entsprechende Titel mit „dipl.“ und der Ergänzung „HF“ gemäss Anhang 1 aufgeführt.

Kantone

Der Kanton TI weist darauf hin, dass die HF-Direktoren aus dem Kanton fordern, das Diplom sei auch vom Bund zu unterzeichnen und der Titel in ein eidgenössisches Diplom HF umzuwandeln.

Der Kanton VS findet, dass besser auf den Titelschutz referenziert werden sollte: „Das Diplom nennt den Bildungsgang und den geschützten Titel…“. Auch sei eine englische Übersetzung der Titel notwendig.

Der Kanton GE fordert, auch die Vertiefungsrichtung sei im Diplom aufzuführen.

Parteien

Die SP fordert zu prüfen, ob das Schuldiplom vom Bund mitunterzeichnet werden soll, um den Wert des Diploms national und international zu erhöhen.

Wirtschaft

Der SBV meint, eine einheitliche Vorgabe zur englischen Übersetzung des Titels in der MiVo-HF wäre wichtig. Diese sollten auch in den Anhang aufgenommen werden.

Travail.Suisse wünscht ein Bezeichnungsrecht.

Der SAV weist darauf hin, dass eine Minderheit einen eidgenössischen Titel fordert, während andere den heutigen Zustand explizit belassen wollten. Der SAV sieht keinen Handlungsbedarf.

Konferenzen

K-HF und hfTeilkonferenz2 fordern für die bessere Positionierung (insbesondere im internationalen Umfeld) einen eidgenössischen Titel, die Verwendung des Schweizer Wappens sowie eine Mitunterzeichnung des Diploms durch den Bund. Auch hfbern und BGS fordern einen eidg. Titel bzw. eine Mitunterzeichnung des Diploms durch den Bund.

VBBS fordert eine Ergänzung von Art. 6: „Der Bund unterzeichnet das Diplom mit.“ Ähnlich äussert sich hfbern.

K-HF, hfTeilkonferenz2, hfbern und BGS möchten, dass die Titel ins Englische übersetzt werden können.

BGS fordert zur Stärkung der HF einen Titel eidg. dipl. und der Ergänzung HF. Ähnlich äussern sich hfbern, VBBS.

Hfbern fordert, die Vertiefungsrichtung sei ebenfalls auf dem Diplom aufzuführen.

CRODES folgt in der Titelfrage der Position der K-HF.

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