Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Kantone

Der Kanton TI fordert, dass der ursprüngliche Art. 9 Abs. 3 wieder eingeführt wird, oder in Art. 5 und 8 festgehalten wird, dass die Qualifikationsverfahren „gemeinsam mit den Bildungsanbietern“ und nicht nur „in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern“ zu definieren sind. Der Kanton TI weist des Weiteren darauf hin, dass man auf „Experten aus der Praxis“ angewiesen ist, da es schwierig sei, Mitglieder der Organisationen der Arbeitswelt als Experten zu verpflichten.

Der Kanton VS findet es richtig, auf die Mitwirkung der Organisationen der Arbeitswelt zu pochen. Der Praxisbezug müsse aber sichergestellt werden. Deshalb die Formulierung „mittels Experten aus der Praxis“.

BE fordert die Wiederaufnahme des bisherigen Art. 9 Abs. 3 als neuen Abs. 3. Es soll Sache des Bildungsanbieters sein, das abschliessende Qualifikationsverfahren im Detail zu regeln.

Wirtschaft

Der SAV weist darauf hin, dass die Mitwirkung der OdA durch Experten insbesondere im Bereich der Technik sehr begrüsst wird. Die Rückbindung zu den Verbänden werde so gestärkt, während regionale Experten immer noch möglich sind. Der SAV schlägt vor, dass die OdA Nominationen von Experten mittragen müssten.

Der SGV wünscht sich in Abs. 3 eine etwas offenere Formulierung „ in den abschliessenden qualifikationsverfahren wirken Expertinnen und Experten aus der entsprechenden Berufspraxis mit.“ Die OdA müssten die Anforderungskriterien an die Experten definieren. Dies sei in der MiVo-HF festzuhalten.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

Edu-suisse empfiehlt: In den abschliessenden Qualifikationsverfahren wirken Expertinnen und Experten aus der einschlägigen Praxis mit.

Konferenzen

Hfbern gibt zu bedenken, dass die OdA nicht in der Lage seien, Experten zu stellen.

K-HF, hfTeilkonferenz2 und KHF-GWL begrüssen einen verbesserten Einbezug der OdA, schlagen aber eine praxistauglichere Formulierung vor: Experten aus der (einschlägigen) Praxis.

BGS findet den Weg über die OdA kompliziert. Er erhöhe den bürokratischen Aufwand.

Trägerschaften und interessierte Kreise

SPAS ist mit der Absicht eines verbesserten Einbezugs der OdA einverstanden, fordert aber „wirken Expertinnen und Experten aus der Praxis mit“. Ähnlich äussert sich SwissDesignSchools.

Der Schweizerische Baumeisterverband findet Abs. 3 richtig, er dürfe keineswegs wieder rückgängig oder abgeschwächt werden.

Hotelleriesuisse/Gastrosuisse finden die Mitwirkung in den QV von OdA wichtig; es sollte aber auch die Möglichkeit geben, sich durch regionale Fachleute vertreten zu lassen: „in den abschliessenden Qualifikationen wirken in Rücksprache mit den Organisationen der Arbeitswelt Experten/innen aus der Arbeitswelt mit.“

OdASanté weist darauf hin, dass der Einbezug der Arbeitswelt wichtig sei. Die bisherige Umsetzung des Artikels zeige jedoch, dass die Bildungsanbieter nicht mit den OdA, sondern mit Betrieben zusammenarbeiten. Deshalb sei Abs. 3 umzuformulieren: „Fachpersonen aus der Arbeitswelt wirken in den abschliessenden Qualifikationsverfahren mit.“

ICT Berufsbildung merkt an, dass im Rahmenlehrplan definiert werden soll, wie die Mitwirkung genau geregelt werden soll. Ebenfalls wird vorgeschlagen, dass Prüfungen oder Prüfungsteile gesamtschweizerisch durchgeführt werden (Quervergleich, Niveausicherung).

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