Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Gemäss SAV wird die Stärkung der OdA unisono begrüsst. So könne die Kohärenz des Bildungssystems sichergestellt werden. Eine Trägerschaft nur durch Schulen sei richtigerweise zu verhindern.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

Die SBBK ortet in Abs. 1 einen Widerspruch zu Art. 29 Abs. 4 BBG, der besagt, dass die Kantone selber Bildungsgänge anbieten können.

Edu-suisse wünscht eine Ergänzung in Abs. 3: Die Bildungsanbieter und die Organisationen der Arbeitswelt bilden zusammen die Trägerschaft eines Rahmenlehrplans.

VSP fordert: Die Rahmenlehrpläne werden von den Bildungsanbietern und den Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam entwickelt und erlassen.

BCH findet, der Prozess zur Entwicklung und Pflege von Rahmenlehrplänen sollte genauer geregelt werden und schlägt analog zur beruflichen Grundbildung die Kommission B&Q vor.

Konferenzen

BGS, Hfbern, KHF-T und VBBS fordern eine Gleichstellung der OdA und der Bildungsanbieter bei der Entwicklung der Rahmenlehrpläne; „gemeinsam entwickelt und erlassen“. Ähnlich äussern sich hfTeilkonferenz2 und KHF-GWL (gemeinsame Trägerschaft).

BGS, K-HF und hfTeilkonferenz2 würden es begrüssen, wenn in Abs. 2 der Begriff der Trägerschaft festgelegt würde, der in Art. 10 und 11 verwendet wird.

KHF-T findet, in der französischen Version würden die Bildungsanbieter noch mehr in die Rolle des Umsetzungspartners abgedrängt.

CRODES findet die Kompetenzverteilung unklar. Es sei eine Partnerschaft zwischen OdA und Schulen anzustreben.

Trägerschaften und interessierte Kreise

Der Schweizerische Baumeisterverband, swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik, Informatik, ICT Berufsbildung, CP,

FHSchweiz, fenaco, HolzbauSchweiz, JardinSuisse, Swissmechanic, SIGA, SVMTT, VSE und VSEI begrüssen die Stärkung der Rolle der OdA.

Der Baumeisterverband wehrt sich gegen jegliche Forderungen, die Rolle der OdA in diesem Punkt wieder herunterzustufen. Ähnlich äussert sich HolzbauSchweiz und CP.

OdASanté begrüsst die gewählte Formulierung in Abs. 1, es geht um die Gestaltung der gesamten Berufsbildungssystematik im Bereich der OdA. Der erläuternde Bericht solle angepasst werden, OdA seien im Bereich nicht Berufsorganisationen. Letzteren Punkt sehen SBK, SGI anders, der SBK möchte dies in der MiVo-HF festhalten. Auch swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau,

Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik und Informatik äussern sich zum Begriff OdA: darunter seien Branchen- und Berufsverbände zu verstehen.

SavoirSocial begrüsst die Präzisierung in Abs. 1. Sie führe zur Harmonisierung der Fachrichtungen. SVMTRA begrüsst, dass die Rolle der OdA beim Erlass von Rahmenlehrplänen gestärkt wird.

Fenaco schlägt eine noch klarere Formulierung vor, die die Hauptverantwortung bei den OdA ansiedelt.

Kalaidos, kfmv, IG-BWI, SIA, SwissDesignSchools, Swissmechanic, swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik und Informatik wünschen sich eine gemeinsame Verantwortung sowie eine Definition von „Trägerschaft“ (vgl. Art. 10). Ähnlich äussert sich ODEC und VSE. Auch SVEB und IG-HBB fordern eine gemeinsame Trägerschaft.

SPAS, sfb begrüssen die Stärkung der OdA, diese dürfe aber nicht zulasten der Bildungsanbieter gehen, Stichwort „gemeinsam“. sfb wünscht sich auch ein finanzielles Engagement der OdA.

Hotelleriesuisse/Gastrosuisse sind sich bewusst, dass OdA und Bildungsanbieter in der Frage der Rolle der OdA unterschiedliche Positionen verträten. Sie begrüssen die Stärkung der Rolle der OdA.

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