Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

3Das Gesuch ist der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese nimmt zum Gesuch Stellung und leitet ihre Stellungnahme zusammen mit dem Gesuch an das SBFI weiter.

Kantone

Analog zu Art. 10 fordern die Kantone JU, TI die Streichung von Bst. b.

Der Kanton TI sind der Ansicht, dass Bst. e zu restriktiv sei.

Der Kanton LU weist darauf hin, dass gewisse NDS mit Rahmenlehrplänen an ihrem Standort keinen Bildungsgang führen. Dies müsse möglich sein (Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege) und ist mit der Gleichstellung der Nachdiplomstudiengänge mit Rahmenlehrplänen und den Bildungsgängen HF der Fall.

Der Kanton VD fordert, dass Rechtswege festgelegt werden, falls das SBFI nicht auf ein Gesuch eines Kantons eintritt.

Gemäss SO ist Abs. 3 zu ergänzen mit: Artikel 16 Absatz 3 gilt analog. (vgl. Stellungnahme SO zu Art. 16 Abs. 3neu)

Der Kanton SO bringt die Problematik von Bildungsanbietern mit mehreren Standorten ins Spiel und regt an, in Bst. e auf die Standortgebundenheit zu verzichten. Gleichzeitig soll aber die fachliche Einschlägigkeit in der Verordnung verankert werden; „der Bildungsanbieter einen einschlägigen, anerkannten Bildungsgang anbietet.“

Auch der Kanton FR weist darauf hin, dass „Standort“ zu wenig klar definiert sei. Ausserdem würden so z.B. Angebote in der Nähe eines Spezialistenpools oder Kooperationen mit FH unterbunden.

Der Kanton BE verweist auf seine Bemerkungen zu Art. 16 Abs. 2.

Wirtschaft

Die SBVg begrüsst Abs. 2 Bst. c. NDS seien zwingend mit den OdA zu entwickeln. Falls dies nicht gewünscht sei, sollen die NDS ihren „anerkannten“ Status verlieren.

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

Edu-suisse fordert die Streichung von Abs. 2 Bst. a und b. Bst. c wird unterstützt, Bst. e sei jedoch zu einschränkend.

VSP findet die Einschränkung „am geplanten Standort“ sei zu streichen.

Konferenzen

Hfbern fordern die Streichung von Abs. 2 Bst. b.

K-HF, hfTeilkonferenz2 und KHF-GWL fordern die Streichung von Abs. 2 Bst. a und b. Auch Bst. e soll gestrichen werden, da einschränkend.

Trägerschaften und interessierte Kreise

Hotelleriesuisse/Gastrosuisse wünscht eine Ergänzung „Bedarf auf dem Arbeitsmarkt“. (Bst. a)

SVMTT, SVMTRA und SIGA stellen fest, dass von der Anforderung in Abs. 2 Bst. e abgewichen werden kann, wenn ein NDS auf einem Rahmenlehrplan beruht. Dies sei zu unterstützen. ODEC äussert sich ähnlich.

SPAS fordert analog zu Art. 10 eine Streichung von Bst. b. Bei Bst. d soll analog die höhere Berufsbildung referenziert werden. Ähnlich äussert sich SavoirSocial. Auch Curaviva ist für eine Streichung von Bst. b.

kfmv, Kalaidos und IG-BWI fordern die Streichung von Bst. a und b. Die Teilnahme einer OdA in der Trägerschaft sei Beweis genug für den Bedarf. Ähnlich äussert sich SwissDesignSchools.

ICT Berufsbildung wünscht eine Ergänzung von Abs. 3: das SBFI konsultiert die zuständige OdA.

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