Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Der Schweizerische Baumeisterverband fordert eine Streichung (vgl. Stellungnahme zu Art. 7)

SwissDesignSchools, IG-BWI und PBS finden Abs. 2 Bst. e (am geplanten Standort) zu einschränkend.

ODEC fordert die Streichung von Bst. b und begrüsst Bst. e. Weiter fordert ODEC eine Anpassung von Abs. 3 Bst. a: „Das SBFI führt eine öffentlich einsehbare Liste der anerkannten NDS HF“.

IG-HBB verweist auf die Stellungnahmen des Kantons LU, der K-HF, hfTeilkonferenz 2 sowie SPAS.

Art. 18 Eintreten auf das Gesuch

Das SBFI prüft, ob das Gesuch die nötigen Unterlagen und Nachweise gemäss Artikel 16 beziehungsweise 17 enthält, und entscheidet mit einer Verfügung über die Eröffnung des Anerkennungsverfahrens.

Kantone

Der Kanton VD äussert sich zur Anfechtbarkeit von (Nicht)eintretensentscheiden des SBFI.

Art. 19 Anerkennungsverfahren

1Das Anerkennungsverfahren umfasst die Überprüfung eines Referenzlehrgangs durch zwei unabhängige Expertinnen oder Experten.

2Die Expertinnen oder Experten überprüfen zuhanden der EKHF die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung und die Einhaltung des entsprechenden Rahmenlehrplans.

Kantone

Die Kantone AI, AR, BS, FR, LU, JU, NE, GL, OW, TG und UR übernehmen die Stellungnahme der SBBK.

Der Kanton TI fordert ein verkürztes Anerkennungsverfahren für spezielle Situationen (Schule bietet schon andere anerkannte Bildungsgänge an, Änderungen am Lehrplan, Änderungen am Rahmenlehrplan).

Der Kanton VS schlägt einen neuen Abs. 3 vor, der ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren vorsieht für HF mit mehreren Bildungsgängen. Auch SH möchte die Möglichkeit eines verkürzten Anerkennungsverfahrens in der MiVo-HF festhalten.

LU weist in Bezug auf die Gesundheitsberufe auf die Schwierigkeit der Einhaltung des straffen Zeitplans hin. Es wird ein Zeitraum von 10 Jahren vorgeschlagen. Auch sei für Bundessubventionen für die notwendigen Revisionen zu sorgen.

Der Kanton BE beantragt einen neuen Abs. 3: die EKHF erlässt für die Expertentätigkeit ein Pflichtenheft mit einem Anforderungsprofil.

Der Kanton GE fordert eine Definition der Rolle der EKHF in der MiVo-HF. Auch die Rolle des SBFI und der Kantone sei zu präzisieren.

Wirtschaft

Travail.Suisse fordert eine institutionelle Anerkennung für HF.

Eine Minderheit des SAV wirft die Frage einer institutionellen Anerkennung auf.

SAV, SGV, Travail.Suisse fordern vereinfachte Formen der Anerkennung. Der SGV hat dabei die Wettbewerbsverzerrung von Angeboten der FH im Blick.

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