Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Gesamtschweizerisch koordinierende Gremien

Die SBBK möchte auf einen vom SBFI alimentierten Expertenpool zurückgreifen können, um die kantonale Aufsicht zu organisieren.

Edu-suisse bedauert, dass nicht explizit ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren geregelt wird.

Konferenzen

BGS, K-HF, hfTeilkonferenz2, KHF-GWL und hfbern finden, dass das vereinfachte Verfahren definiert werden müsse.

BGS, K-HF und hfTeilkonferenz2 schagen dabei diverse Untergruppen von Verfahren vor. Auch die Aus- und Weiterbildung der Experten solle geregelt werden.

KHF-GWL gibt zu bedenken, dass eine Reanerkennung im Rahmen der Aufsicht der Kantone geschehen solle.

K-HF, hfTeilkonferenz2, hfbern, VBBS, KHF-T, KHF-GWL und BGS fordern die Möglichkeit einer institutionellen Anerkennung. Hfbern findet, das vereinfachte Verfahren müsse insbesondere auch die institutionelle Anerkennung berücksichtigen.

Die KHF-T befürwortet die Anerkennungsverfahren, vermisst aber vereinfachte Verfahren.

Trägerschaften und interessierte Kreise

HFU fordert analog zum HFKG eine institutionelle Anerkennung. Auch GewerbeschuleBasel fordert die Anerkennung der Bildungsinstitution auf der Basis eines anerkannten Bildungsganges. Ähnlich äussern sich ODEC, HFTM, zbw und IG-HBB.

SwissDesignSchools fordert eine gleichzeitig institutionelle Anerkennung mit der Anerkennung des Bildungsgangs, für weitere Bildungsgänge könne dann ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Ähnlich äussert sich HFU.

SVEB fordert ebenfalls eine institutionelle Anerkennung die zur Abgabe eines eidg. Diploms führt. Minimum ist ein anerkannter Bildungsgang.

OdASanté möchte eine eidgenössische Anerkennung der Bildungsinstitutionen und damit ein Schutz für die Bildungsinstitution.

Swissmechanic, Swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik, Informatik und ICT Berufsbildung begrüssen, dass keine institutionelle Anerkennung eingeführt wird, sondern an der Anerkennung von Bildungsgängen festgehalten wird.

OdASanté, SIGA, SVMTRA und SVMTT begrüssen die Regelung der bereits gelebten Praxis.

Hotelleriesuisse/Gastrosuisse, kfmv, Kalaidos, IG-BWI, SwissDesignSchools, swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik,

Swissmechanic und SPAS vermissen ein vereinfachtes Verfahren. Gemäss swissmem, Unternehmensprozesse, Maschinenbau, Mikrotechnik, Energie und Umwelt, Systemtechnik, Elektrotechnik, Informatik und Swissmechanic soll davon ausgegangen werden, dass gleiches nur einmal überprüft werden muss. Ähnlich äussern sich Kalaidos, IG-BWI und SwissDesignSchools.

Hotelleriesuisse/Gastrosuisse empfehlen, den Abs. 1 zu ergänzen: Das Anerkennungsverfahren umfasst die Prüfung des Referenzlehrganges durch zwei unabhängige Experten. Die Experten setzen sich zusammen aus eine Fachperson für Didaktik als Leitexperte sowie einer von der OdA nominierten Fachperson aus der Arbeitswelt als Fachexperte“.

SVEB unterstützt die Stellungnahme der K-HF. In Abs. 2 sei anstelle von sieben Jahren eine Analoge Formulierung für RLP Studiengänge zu wählen.

Der SBK fragt, worauf sich die Anerkennung von NDS ohne Rahmenlehrplan abstütze.

ODEC bemerkt mit Verweis auf Abs. 2, dass für NDS ohne Rahmenlehrpläne keine Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren sei in einem zusätzlichen Absatz zu regeln.

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