Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 60 Seiten

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Vernehmlassung zur Totalrevision der MiVo-HF: Ergebnisbericht

Der Kanton BE schlägt eine Ergänzung der Marginalie vor „Praktika und einschlägige Berufstätigkeit“. Ebenso soll mit einem neuen Abs. 3 sichergestellt werden, dass die im RLP geforderten Kompetenzen in der einschlägigen Berufstätigkeit erworben werden.

Wirtschaft

Gemäss SBV wäre zu definieren, was eine Fachkraft ist.

Konferenzen

Hfbern möchte, dass Bildungsanbieter bestätigen können, dass die Praktikumstätigkeit einschlägig ist.

Trägerschaften und interessierte Kreise

Fenaco schlägt vor, den Begriff „Fachkraft“ zu definieren: Person mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung.

HolzbauSchweiz findet es wichtig, dass die in Abs. 2 erwähnten Tätigkeitsgebiete dem Bildungsstand der Studierenden entsprechen. Der Abs. sei unbedingt beizubehalten.

Curaviva und SavoirSocial meinen, für den Sozialbereich sei es zentral, dass die bisherige Form der dualen Ausbildung weitergeführt werden könne. Curaviva, SavoirSocial und SPAS schlagen einen weiteren Abs. vor: „Im Rahmenlehrplan können auch Vorgaben für die Praxis bei berufsbegleitenden Bildungsgängen festgelegt werden.“

5. Abschnitt: Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien

Art. 16 Gesuch um Anerkennung von Bildungsgängen

1Bildungsanbieter, die einen Bildungsgang anerkennen lassen wollen, müssen ein Gesuch stellen. Das Gesuch gibt Auskunft über:

a. den zugrunde liegenden Rahmenlehrplan;

b. die Finanzierung;

c. die Organisation und die Unterrichtsformen;

d. die Einrichtung sowie die Lehrmittel und Unterrichtshilfen;

e. die Qualifikationen der Lehrkräfte und der Leitung des Bildungsanbieters;

f. den Bildungsplan;

g. das Studienreglement;

h. das Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungssystem;

i. die Gestaltung der Diplome.

2Das Gesuch ist der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese nimmt zum Gesuch Stellung und leitet ihre Stellungnahme zusammen mit dem Gesuch an das SBFI weiter.

Kantone

Der Kanton ZH regt an, in Bezug auf das Anerkennungsverfahren bzw. die Anforderungen an das Gesuch einen Bedarfsnachweis – analog zum Anerkennungsgesuch für Nachdiplomstudien gemäss Art. 17 – aufzunehmen. Die Bildungsanbietenden sollen sich vertieft mit der Notwendigkeit eines Bildungsganges auseinandersetzen und eine Marktanalyse vornehmen. Dies würde zu einer Stärkung der Bildungsgänge HF beitragen.

Auch der Kanton SG fordert einen Bedarfsnachweis (die heutige Praxis sei für die Kantone günstig) für Bildungsgänge wie auch NDS.

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