Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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Art. 3 Begriffe

Aufhebung bestimmter Begriffe

Einzelne Teilnehmer66 begrüssen es ausdrücklich, dass der Begriff «Datensammlung» aufgehoben wird. Ein Kanton67 schlägt vor, diesen Begriff durch «ensemble de données» (Datensatz) zu ersetzen. Verschiedene Teilnehmer aus der Wirtschaft sind jedoch gegen die Aufhebung dieses Begriffs68 oder schlagen vor, ihn zu ändern69.

Die Mehrheit der Teilnehmer70, die zu dieser Frage Stellung genommen haben, befürwortet die Aufhebung des Begriffs «Persönlichkeitsprofil». Nur wenige sprechen sich dafür aus, den Begriff des Persönlichkeitsprofils beizubehalten.71 Ein Teilnehmer72 bedauert es, dass der Begriff Persönlichkeitsprofil aufgehoben wird, da es sich um einen innovativen Begriff gehandelt habe. Er räumt jedoch ein, dass es verwirrend wäre, wenn dieser Begriff neben dem Begriff Profiling beibehalten würde.

Einzelne Teilnehmer73 regen an, weiterhin an der Definition des Begriffs «Gesetz im formellen Sinn» festzuhalten.

Einführung neuer Begriffe

Einige Teilnehmer möchten, dass neue Begriffe eingeführt werden. So wird insbesondere vorgeschlagen, die Ausdrücke erhöhtes Risiko74, anonymisierte oder pseudonymisierte Daten75, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten76, automatisierte Einzelentscheidung77 oder Empfehlungen der guten Praxis78 zu definieren. Einzelne Teilnehmer möchten auch, dass der Begriff Empfänger besser definiert und vom Begriff Dritter unterschieden wird79 oder dass der Begriff «beteiligter Dritter» eingeführt wird80. Es wird auch verlangt, den Begriff EDÖB zu definieren.81 Ein Teilnehmer82 schlägt vor den Begriff des «Dateisystems» im Gesetz zu definieren.

Zahlreiche Teilnehmer83 möchten, dass der Begriff Datenschutzberater im Gesetz definiert wird.

Bst. a

Von einer Mehrheit der Teilnehmer wird begrüsst, dass der Begriff Personendaten beibehalten wurde. Nach Ansicht einiger Teilnehmer84 wird der Begriff «bestimmbare Person» zu Problemen führen. Deshalb wünschen sie sich eine Klarstellung. Mehrere Teilnehmer aus

66 Unter anderem AG, BL, BS, FR, SG, SH, TI; GPS; SGB; privatim.

67 FR.

68 Unter anderem SZ; sgv.

69 Unter anderem SBVg.

70 Unter anderem AG, AI, AR, BE, BL, BS,FR, JU, SO, SG, ZG; SGB; VUD.

71 Unter anderem sgv.

72 UNIL FDCA.

73 Unter anderem scienceindustries, vips.

74 Groupemutuel.

75 Unter anderem VSV-ASVAD, a+.

76 Mastercard.

77 Unter anderem SBVg.

78 GAeSO.

79 Unter anderem sgv; VUD.

80 SBVg.

81 Unter anderem SBVg.

82 SBVg.

83 Unter anderem economiesuisse.

84 Unter anderem economiesuisse; kf.