Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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4.2 2. Abschnitt: Allgemeine Datenschutzbestimmungen

Art. 4 Grundsätze

Der neue Wortlaut von Artikel 4 wird von mehreren Teilnehmern ausdrücklich begrüsst.126 Einige schlagen vor, in Artikel 4 die Datensicherheit aufzuführen und den Grundsatz festzulegen, dass die betroffene Person nicht auf alle Rechte, die ihr das Gesetz einräumt, oder auf einen Teil davon verzichten kann.127

Abs. 2

Nach Auffassung einiger Teilnehmer128 muss hinzugefügt werden, dass auch die im Gesetz festgelegten Rechte und Pflichten nach Treu und Glauben ausgeübt und erfüllt werden müssen.

Einzelne Teilnehmer129 begrüssen den Umstand, dass die Bearbeitung nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip erfolgen muss.

Einige Teilnehmer130 verlangen, in diesem Absatz die Grundsätze der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu verankern.

Abs. 3

Zahlreiche Teilnehmer131 weisen darauf hin, dass der Ausdruck «klar erkennbar» unklar sei, keinen Mehrwert bringe und sogar neue Auslegungsprobleme schaffe. Sie schlagen daher vor, sich wie im geltenden Recht mit dem Begriff «erkennbar» zu begnügen.

Einige Teilnehmer132 sind der Meinung, der Grundsatz der klaren Erkennbarkeit biete keinen ausreichenden Schutz und die Person müsse ausdrücklich über die Datenbeschaffung in Kenntnis gesetzt werden. Ausserdem gehen gewisse Teilnehmer davon aus, dass der Grundsatz der Zweckbindung geschwächt werde.133 Stattdessen sei vorzusehen, dass Daten nur so bearbeitet werden dürfen, soweit dies dem Zweck entspricht.134 Einige Teilnehmer möchten, dass im Gesetz festgelegt wird, dass der Zweck ausreichend bestimmt sein muss.135

Ein Kanton136 möchte, dass in Bezug auf die Amtshilfe festgehalten wird, dass der Grundsatz der Zweckbindung relativ ist.

Abs. 4

Diese Bestimmung wird von vielen Teilnehmern ausdrücklich begrüsst.137 Einige von ihnen138 betonen, dieser Absatz habe die Festlegung von Aufbewahrungsfristen zur Folge und diese

126 Unter anderem AG, BL, BS, FR, GL; SPS; privatim, VUD.

127 Unter anderem ADIDE.

128 Unter anderem Widnau, Quickline, GGA, UPC.

129 Unter anderem FRC, ACSI, SKS.

130 Unter anderem GPS; SGB.

131 Unter anderem AI, AR, LU, NW, OW, SH; GLP; economiesuisse, SBVg, sgv; VUD.

132 Unter anderem SKS, FRC, ACSI.

133 Unter anderem NW, OW; SKS.

134 Unter anderem SKS.

135 Unter anderem GPS; FRC.

136 GR.

137 Unter anderem AG, BL, BS, FR; SPS; privatim.