Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 49 Seiten

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vornimmt und die anerkannten IdP beaufsichtigt (vgl. Ziffer 1.2.6). Diese beiden Stellen müssen nicht der gleichen Verwaltungseinheit des Bundes zugeordnet werden.

Die Identitätsstelle ist für die folgenden Aufgaben zuständig:

a) Anwendungsverantwortung und Pflege der bei der Identitätsstelle notwendigen IKT-

Infrastruktur (Schnittstelle zu den IdP und Anbindung der bundesinternen Datenquellen wie ISA, Infostar usw.),

b) Fachsupport für die beteiligten bundesinternen Datenbanken,

c) Fachsupport für die anerkannten IdP,

d) Erarbeitung und Pflege der organisatorischen und technischen Vorgaben für die Aner-

kennung von IdP und E-ID-Systemen,

e) Beschaffung der beim Bund notwendigen IdP-Dienstleistungen, sowie

f) Informationsbeschaffung über aktuelle technologische Entwicklungen im Bereich E-ID

und zugehörige Fragen der IKT-Sicherheit.

Artikel 19 VE erwähnt die Identitätsstelle als Verwaltungseinheit des EJPD (fedpol). Das EJPD (fedpol) ist zuständig für die Rechtsetzung im Bereich Ausweisschriften und hat die E-ID-Konzepte ausgearbeitet. Die meisten Datenbanken, die als Quellen für die Bestätigung der Personenidentifizierungsdaten dienen, werden beim EJPD geführt. Für die allenfalls notwendige Bereinigung von Personenidentifizierungsdaten könnte auf die bestehende Clearingstelle der ZAS-UPI zurückgegriffen werden.

Die Anerkennungsstelle hat folgende Aufgaben:

a) die Anerkennung von IdP,

b) die Beaufsichtigung und Überwachung der anerkannten IdP und deren E-ID-Systeme,

und

c) die Pflege und Publikation der Liste der anerkannten IdP.

Die Anerkennungsstelle nimmt neben den Anerkennungs- auch Aufsichtsfunktionen wahr, die denjenigen der Aufsichtsstelle gemäss eIDAS gleichkommen. Weitere entsprechende Aufsichtsfunktionen werden beim Bund durch das EFD (ISB) wahrgenommen. Der VE erwähnt deshalb in Artikel 21 die Ansiedlung der Anerkennungsstelle beim EFD (ISB).

1.4.2 Finanzierung

Vorleistungen des Bundes

Für die Einführung anerkannter E-ID sind beim Bund finanzielle Mittel von insgesamt 6,5 Millionen Franken erforderlich. Da es sich bei der Einführung von anerkannten E-ID um ein strategisches Vorhaben handelt, welches den öffentlichen Verwaltungen bei Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Privatwirtschaft und der Bevölkerung gleichermassen zu Gute kommt, wird eine Co-Finanzierung beantragt, welche vom EJPD, von E-Government

Schweiz und aus zentralen IKT-Mitteln des Bundes getragen wird.

Aus heutiger Sicht wird mit IKT-Betriebskosten von jährlich rund 1,5 Millionen Franken gerechnet. Hinzu kommen die Personalkosten von rund 0,7 Millionen Franken. Diese Ausgaben werden aber mittelfristig durch die Einnahme von kostendeckenden Gebühren ausgeglichen. Das Finanzierungskonzept für die Betriebskosten wird nach der Vernehmlassung zusammen mit der Botschaft vorgelegt werden.