Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 49 Seiten

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der Schweiz und der EU, oder einzelner Mitgliedstaaten, möglich bleibt. Dazu wären bilaterale Verträge nötig.

1.5.2 Entwicklungen in den letzten fünfzehn Jahren

In der ersten Phase der Beschäftigung der Staaten mit dem Thema der E-ID ging es primär um die Frage, ab wann, mit welcher Technologie und mit welchen Funktionen ein Staat seine Identitätskarte um die E-ID erweitern würde.

Die wesentlichen Fragen waren, welche Chip-Technologie verwendet würde, welches Chip-Betriebssystem und ob der Chip kontaktbasiert oder per Funk (NFC) mit der Umwelt kommunizierte. Ein wichtiges juristisches und politisches Thema war, ob sich die E-ID auf einen bestehenden Personenidentifikator bezog und welcher Art dieser war. In funktioneller Hinsicht war zu entscheiden, ob der Chip gleichzeitig einen Schlüssel für die elektronische Signatur enthielt, und später, ob auch die inzwischen von der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO von englisch International Civil Aviation Organization) standardisierte elektronische Pass-Funktion mit Funktechnologie enthalten sei.

Mit solchen Überlegungen haben in den letzten fünfzehn Jahren nach und nach die meisten europäischen Staaten eine mit der Identitätskarte verbundene E-ID als Kernstück eines nationalen E-ID-Systems eingeführt. Pionier war Finnland, welches im Jahr 1999 eine Identitätskarte mit E-ID herausgab. Es folgten Estland, Belgien, Spanien und Portugal. Deutschland hat im Jahr 2010 einen elektronischen Personalausweis (ePA) eingeführt. In den letzten Jahren haben insbesondere Länder im Nahen Osten und in Asien neue staatliche Identitätskarten mit E-ID-Funktion herausgegeben. Nicht selten vielleicht auch darum, weil man auf keinen Fall in Rückstand geraten wollte. Hingegen haben weder die USA noch das Vereinigte Königreich eine staatliche E-ID eingeführt, was sich mit der generellen Skepsis gegenüber Identitätskarten in diesen Ländern deckt, dafür aber haben mehrere US-Bundesstaaten E-Führerausweise eingeführt.

Eine erste typische Konstellation waren SmartCards mit kontaktbasierten Chips, aufbauend im Wesentlichen auf der Technologie der Signaturkarten. Beispiele dieser Art waren die finnische, die estnische und die belgische E-ID-Karte, sowie übrigens im Kern auch die

SuisseID.

Eine weitere verbreitete Konstellation ergab sich aus den Bemühungen der europäischen Chip-Industrie, ein Set von Standards mit Optionen für eine European Citizen Card (ECC) zu definieren. Diese Karten enthalten die E-Pass-Funktion gemäss ICAO sowie eine daran angelehnte Funktion für die elektronische Online-Identifikation. Schweden, Monaco, Lettland, Finnland (2. Auflage) und die Niederlande haben solche Identitätskarten. Der ECC-Standard hat sich nie ganz stabilisieren können. Eine Ausprägung davon hat sich aber insbesondere in den EU-Mitgliedstaaten bei den Ausländerausweisen (Aufenthaltspapiere für Drittstaatenangehörige) durchgesetzt. Grund dafür ist, dass die EU in diesem Bereich – im Unterschied zu den Identitätskarten – legiferieren darf. Auch der schweizerische biometrische Ausländerausweis folgt diesem Standard.

Eine Art Kulminationspunkt dieser Phase der E-ID-Entwicklung ist der 2010 von Deutschland eingeführte elektronische Personalausweis (ePA). Er enthält im Wesentlichen die vorstehend erwähnten Komponenten, wurde aber an einigen Punkten verbessert und insbesondere um mehrere technisch anspruchsvolle Verfahren zur Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes erweitert. So müssen sich Dienstanbieter (Service Provider, Betreiberinnen von E-ID-