Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/15: Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) · 49 Seiten
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2.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Grundsätzlich sollte ein vermehrter Wechsel von physischer zu elektronischer Abwicklung von Geschäften per Saldo Ressourcen einsparen und sich entsprechend vorteilhaft für die Umwelt auswirken. So können zum Beispiel persönliche Vorsprachen und die damit verbundenen Belastungen der Verkehrsinfrastruktur und Emissionen vermieden werden.
2.6 Andere Auswirkungen
Da keine negativen oder lediglich vernachlässigbare Auswirkungen auf die Volkswirtschaft oder auf Unternehmen zu erwarten sind, wird auf eine weitergehende formelle Regulierungsfolgeabschätzung verzichtet.
3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
Die Vorlage eines Bundesgesetzes über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E ID-Gesetz) ist in der Botschaft vom 27. Januar 201612 zur Legislaturplanung 2015–2019 und im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201613 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt.
Das vorliegende Projekt dient insbesondere der Zielerreichung bei verschiedenen bundesrätlichen Strategien, die ebenfalls Richtliniengeschäfte der Legislaturplanung 2015–2019 sind. So hat der Bundesrat im April 2016 die Strategie „Digitale Schweiz“14 aktualisiert und dadurch die Handlungsfelder definiert, in denen das Innovationspotenzial von IKT besonders grosse Wirkung erzielen kann. Sichere elektronische Identifizierungsmittel sind in mehreren Aktionsfeldern der bundesrätlichen Strategie „Digitale Schweiz“ Voraussetzung für die Umsetzung und Teil des Kernziels Transparenz und Sicherheit. Durch anerkannte elektronische Identifikationsmittel können sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in der virtuellen Welt genauso sicher bewegen wie in der realen und sind in der Lage, ihre informationelle Selbstbestimmung auszuüben.
Die E-Government-Strategie Schweiz15 setzt im Schwerpunktplan die Etablierung einer national und international gültigen elektronischen Identität als operatives Ziel (Nummer 5). Zur Innovations- und Standortförderung soll die Schweiz über ein verlässliches Umsetzungskonzept für eine nachhaltige Identität im „virtuellen Raum“ verfügen und damit langfristige Perspektiven für den Wirtschaftsraum und die digitale Gesellschaft schaffen.
12 BBl 2016 1105, hier 1171 und 1222
13 BBl 2016 5183, hier 5185
14 Strategie Digitale Schweiz: Vgl. Link im Fundstellennachweis
15 E-Government-Strategie Schweiz: Vgl. Link im Fundstellennachweis