Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

Abs. 2

ARTECURA und VBK weisen darauf hin, dass in Berufsfeldern ohne Berufsprüfung die anrechenbaren Kursgebühren kumuliert oder die Beiträge erhöht werden sollten.

OdA AM, OdA KT, eduCam, HVS, dakomed, SVKH, NVS und anthrosana finden die Obergrenze massiv benachteiligend für Berufsfelder ohne vorgelagerte BP. Die Obergrenzen sollten kumuliert werden oder sonst soll eine sinnvolle Ausnahmeregelung gefunden werden. Ähnlich äussert sich FMH.

CURAVIVA weist ebenfalls auf diesen Sachverhalt hin und fordert, in diesen Fällen solle die Obergrenze höher als 21000 Franken angesetzt werden können.

SBK/ASI findet, die Obergrenze von 21000 Franken für HFP sei zu tief angesetzt (lange Ausbildung) und fordert 25000 Franken.

AM Suisse findet die Gesamtsumme bis zur HFP adäquat, allerdings sollte die Aufteilung der Beiträge auf BP und HFP flexibler erfolgen können.

Plattform und IG HBB finden, mit einer Obergrenze von 40000 seien Absolventen einer höheren Berufsbildung bedeutend schlechtergestellt als z.B. Studierende an Universitäten.

SFF begrüsst die Obergrenzen. Ähnlich äussert sich der SBV.

Suissetec findet, die beiden Obergrenzen sollten gleich hoch sein. Häufig seien Vorbereitungskurse auf BP teurer als solche auf HFP.

VSSM weist auf die Gefahr hin, dass sich Angebote preislich an der Obergrenze ausrichten werden. Es solle ein Gesamtbetrag pro Person von 40000 Franken zur Verfügung stehen in aufbauenden Weiterbildungsmodellen.

KBB fordert, die Obergrenze für HFP sei anzuheben.

VBBS versteht, dass die Obergrenzen je Bildungsgang und Person gerechnet werden. Ebenfalls weist VBBS auf Probleme bei HFP ohne vorgelagerte BP hin.

CSBB bezieht die Obergrenze auf eine Person und kritisiert dies als Schlechterstellung gegenüber dem akademischen Bereich.

CFMS bedauert, dass die Beiträge für BP von 35000 auf 19000 gekürzt wurden und weist darauf hin, dass das schuleigene Angebot neu 21000 CHF kosten wird.

FER ist einverstanden mit den Obergrenzen.

Abs. 3

INFORAMA, AGORA, OdA AgriAliForm, Landfrauen, BV, LFV, ZB und VBL fordern, dass Lehrmittel explizit als anrechenbare Kosten definiert werden sollen. INFORAMA weist darauf hin, dass die kantonale Gebührensetzung sehr unterschiedlich gehandhabt wird und so unbewusst Zusatzfinanzierungen durch die Kantone entstehen.

AGORA weist darauf hin, dass „frais de déplacement“ (statt „frais de voyage“) die Anreise zum Bildungsanbieter betreffen sollen und nicht allfällige Besuche im Rahmen des Bildungsgangs.

Demeter fordert klare Regelungen zur Anrechenbarkeit, um unterschiedliche Handhabungen zu vermeiden.

Dem SBK/ASI ist nicht klar, ob selbst gekaufte Materialien auch zu den anrechenbaren Kursgebühren gehören.

Swissmem findet es richtig, dass nur Kosten anrechenbar sein sollen, die unmittelbar der Wissensvermittlung dienen. Hier müsse sich eine Praxis ergeben, was dies genau heisst.

Kfmv will Lernmaterialien auch auf digitalen Trägern explizit als anrechenbare Kursgebühren behandelt wissen.

Hotelleriesuisse und HotelGastro fordern, die Kosten für Modulprüfungen seien ebenfalls zu den anrechenbaren Kursgebühren zu zählen.

SMV schlägt vor, unter anrechenbaren Kosten die „durch die absolvierenden Personen zu entrichtenden Kursgebühren“ zu verstehen.

SVF-ASFC wehrt sich gegen den Ausschluss von Lehrmitteln in autodidaktischer Vorbereitung.

Holzbau findet es wichtig, dass die anrechenbaren Kosten auf die Kosten für die Wissensvermittlung beschränkt werden. Holzbau weist darauf hin, dass sich in der Praxis zeigen müsse, was unter anrechenbare Kosten fallen und was nicht.

KBB ist unklar, ob Lehrmittel dazugehören oder nicht.

VBBS fordert, Distance Learning solle auch zu den anrechenbaren Kurskosten gehören.

FER fordert eine klare evolutive Definition der anrechenbaren Kosten.

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